Leserbrief zu „BLICKwinkel – Pro und Contra im Fokus: Leinenpflicht für Hunde: Notwendiger Schutz oder übertriebene Maßnahme?“ in BLICK aktuell 19/23
Für einen Hund ist das wie Gefängnis
Mit Ja oder Nein lässt sich die Frage nicht beantworten! Im §1 des Deutschen Tierschutzgesetz steht: „Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf, dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.“
Wenn ein Hund immer an der Leine geführt werden muss, dann leidet er psychisch und physisch. Er wird nicht mental und körperlich ausgelastet und befindet sich deshalb sehr oft im Dauerstress. Für einen Hund ist das so, wie Menschen, die im Gefängnis einsitzen und sich einmal am Tag bewegen dürfen, mit dem Unterschied, dass die Menschen eine Straftat begangen haben, der Hund aber nicht.
Für den Hund ist der Mensch verantwortlich! Tatsächlich sieht es aber so aus, dass die meisten Hundebesitzer, wie auch andere Menschen, kein Hundewissen besitzen. Sie haben keine Ahnung von den Bedürfnissen des Hundes bzw. von einer Hundeerziehung (Ausnahmen bestätigen die Regel).
Immanuel Kant (1724 bis 1804), größter deutscher Philosoph, hatte damals schon festgestellt: „Erziehung ist das Schwerste, was uns Menschen aufgegeben wurde“. Wie schwer das ist, erkennt man daran, dass alle Medien täglich voll davon sind, wie verhaltensauffällig sich die heutigen Kinder und Jugendlichen verhalten. Wenn die Menschen unfähig sind ihre eigenen Kinder richtig zu erziehen, wie soll das erst mit einer anderen Art geschehen?
Und was macht der Gesetzgeber? Der sitzt in den Amtsstuben und greift ohne Hundewissen zur Gewalt, indem er Gesetzte erlässt, unter den die Hunde leiden müssen. Gemäß dem Motto: „Wo Wissen endet, beginnt die Gewalt“, eigentlich typisch für Primaten. Kein Hund wird aggressiv geboren! Wenn ein Hund auffällig wird, ist ausnahmslos der Mensch schuld und da muss der Gesetzgeber ansetzen. Möglichkeiten gibt es sehr viele!Jörg Denzin
56412 Niedererbach