
Am 26.04.2018
PolitikAltlasten im Bendorfer Gewerbegebiet „In der Langfuhr“
Gefährlicher Abfall muss dringend entsorgt werden
Die Stadt rechnet mit hohen Entsorgungskosten
Bendorf. Der Alptraum eines jeden Grundstückskäufers veranlasste in der vergangenen Stadtratssitzung Bürgermeister Michael Kessler öffentlich Stellung zu beziehen. Eine kurzfristige Änderung der Tagesordnung auf Grund eines Eilantrages des Bürgermeisters enthüllte ein schwerwiegendes Problem im Bendorfer Gewerbegebiet „In der Langfuhr“: Schwermetallbelastung im Abraum! Im Rahmen der Herstellung der Stichstraße in diesem Gebiet wurde seinerzeit der Oberbau des ehemaligen Sportplatzes Mülhofen bis in eine Tiefe von 0,20 m abgetragen und seitlich gelagert. Aufgrund geotechnischer Untersuchungen von veräußerten Gewerbegrundstücken bestand der Verdacht, dass der Sportplatzoberbau bis zu der vorgenannten Tiefe mit Schwermetallen belastet ist. Sowohl das erste geotechnische Untersuchungsergebnis vom Februar 2018 als auch das zweite Kontrollgutachten, welches der Verwaltung seit dem 20. April vorliegt, kommt nach entsprechender Analyse zu dem Ergebnis, dass der gesamte abgetragene Sportplatzoberbau in einer Menge von 2.500 m³ mit Schwermetallen belastet ist. Die Bewertung der Bodenmassen nach den Vorgaben der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) ergab eine Kontaminierung des Abraums mit dem Schwermetall Blei in einer hohen Konzentration, daher ist der Bodenaushub auf einer Deponie, unter Aufsicht der Sonderabfall-Management-Gesellschaft Rheinland-Pfalz mbH (SAM), fachgerecht zu entsorgen. Weil es sich vorliegend um „gefährlichen Abfall“ handelt, muss die Stadt Bendorf nunmehr unverzüglich handeln um einen Straftatbestand zu vermeiden. Der § 326 Strafgesetzbuch (StGB) enthält nämlich eine Strafandrohung für einen Eigentümer, der es unterlässt, gefährliche Abfälle auf seinem Grundstück rechtzeitig zu sichern oder zu sanieren.
Bürgermeister Kessler informierte den Stadtrat, dass die Verwaltung wegen der Dringlichkeit der Angelegenheit bereits seit einigen Tagen Angebote von Fachfirmen für eine ordnungsgemäße Entsorgung und kurzfristige Deponiezuführung angefragt hat. Dabei zeichnet sich ab, dass eine fachgerechte Entsorgung einschließlich Transport Aufwendungen von bis zu 215.000 Euro verursachen wird. Weil entsprechende Haushaltsmittel im Jahr 2018 nicht veranschlagt sind, muss eine Beauftragung zur Entsorgung der Bodenmassen als überplanmäßige Ausgabe nach § 100 der Gemeindeordnung (GemO) erfolgen, zur Deckung dieser Ausgaben können nach den Worten von Bürgermeister Kessler Buchgewinne aus kurzfristig erwarteten Grundstücksverkäufen herangezogen werden. Nach dem Vortrag des Bürgermeisters erklärte das Stadtratsmitglied Willi Eiter von der Freien Wählergruppe der Umweltinitiative Mittelrhein e.V. (WUM), dass er sich nicht an der Beschlussfassung beteiligen werde und nahm im Zuschauerraum Platz.
Der übrige Stadtrat beschließt sodann einstimmig, dass der Auftrag für die fachgerechte Entsorgung der belasteten Bodenmassen unverzüglich an eine Fachfirma vergeben wird und die Leistung der Ausgabe als überplanmäßige Ausgabe gemäß § 100 Gemeindeordnung erfolgen soll. Die Ausgabe soll durch Buchgewinne aus Grundstücksverkäufen gedeckt werden.