Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord eine Gewässerbesichtigungen durch

Gewässerschau desLeimersdorfer Baches

Gewässerschau des
Leimersdorfer Baches

Der Leimersdorfer Bach war Kernthema einer Gewässerbesichtigung. SGD Nord

Leimersdorf. Die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord führte kürzlich eine Gewässerbesichtigung des Leimersdorfer Baches durch. Ende Februar wurde der Bereich der Gemeinde Grafschaft besichtigt. Die Fortsetzung fand am 6. März im Gebiet der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler statt.

Gemeinsam mit der Kreisverwaltung Ahrweiler und den Ordnungsbehörden wurde der Leimersdorfer Bach vom Quellgebiet in der Gemarkung Oeverich bis zur Mündung in die Ahr in Heppingen auf einer Strecke von etwa 8 Kilometern begangen. Mit Blick auf die Überschwemmungen durch die Starkregenereignisse im Juni 2016 wurde auch überprüft, ob in den Uferbereichen falsch gelagertes Material an dem Gewässer zu Verstopfungen von Engstellen oder Brücken führen kann. Ebenso wird kontrolliert, ob der Hochwasserabfluss insbesondere in den Ortslagen sichergestellt ist.

An den ersten beiden Tagen der Gewässerschau auf dem Gebiet der Gemeinde Grafschaft wurden erfreulicherweise keine wesentlichen Probleme am Gewässer bzw. im Uferbereich festgestellt.

„Es ist erkennbar, dass die Anwohner aufgrund des Hochwasserereignisses im Juni 2016 sensibilisiert sind und die kürzlich durchgeführten Renaturierungsmaßnahmen am Gewässer zur Aufweitung des engen Abflussprofiles in den Ortslagen zur Verbesserung des Hochwasserabflusses beitragen,“ so SGD Nord Präsident Dr. Ulrich Kleemann.

Diese Renaturierungen wurden durch das Land Rheinland-Pfalz im Rahmen der „Aktion Blau Plus“ mit einem 90-prozentigen Zuschuss in Höhe von 337.000 Euro gefördert. Im Unterlauf des Leimersdorfer Baches sind von der Gemeinde Grafschaft und der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler weitere Renaturierungsmaßnahmen vorgesehen, sodass sich auch dort die Abflussverhältnisse weiter verbessern werden.

Zum Hintergrund:

Gewässerschauen dienen der Gewässerunterhaltung, der Gewässerentwicklung und der Hochwasservorsorge in Ortslagen. Ziel ist es, mögliche Gefahren, vorhandene Uferschäden im Bereich baulicher Anlagen, unzulässige Nutzungen oder andere Mängel am Gewässer festzustellen. Die Mängel werden protokolliert und, soweit es sich um Unterhaltungsmaßnahmen handelt, von der Gemeinde Grafschaft bzw. der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler beseitigt. Bei anderweitigen Mängeln, wie unzulässige Uferbefestigungen oder ungenehmigten baulichen Anlagen, wird die Beseitigung von der zuständigen Kreisverwaltung Ahrweiler als untere Wasserbehörde veranlasst.

Weitere Infos unter: www.sgdnord.rlp.de

Pressemitteilung der SGD Nord