Öffentliche Sitzung der Stadt Remagen
Haupt- und Finanzausschuss tagt online
Am 10. Mai
Remagen. Die Stadt Remagen lädt am Montag, 10. Mai um 17:00 Uhr, in Form einer Videokonferenz aus dem Sitzungssaal des Rathauses (Übertragung im Foyer der Rheinhalle sowie online – s. Hinweise für Besucher) stattfindenden Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ein. Auf der Tagesordnung des öffentlichen Teils stehen: 1. Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung; 2. Erstmalige Herstellung von Gemeindestraßen; Römerstraße, Kripp; Erhebung des endgültigen Erschließungsbeitrags; 3. Ausbau von Gemeindestraßen; Römerstraße (Teilbereich); Erhebung des endgültigen Ausbaubeitrags; 4. Ausbau von Gemeindestraßen; Kirchstraße und Stichweg, Remagen; Erhebung des endgültigen Ausbaubeitrags; 5. Annahme von Geldzuwendungen; 6. Mitteilungen; 7. Anfragen.
Hinweise für Besucher:
Die Sitzung wird im Foyer der Rheinhalle übertragen. Interessierte Bürger und Besucher haben die Möglichkeit, die Sitzung dort zu verfolgen. Darüber hinaus erfolgt ein Stream der Sitzung. Der entsprechende Link steht am Sitzungstag auf der Startseite der Homepage der Stadt Remagen www.remagen.de zur Verfügung.
Für den Besuch im Foyer bittet die Stadt nachfolgende Regelungen zu beachten:
• Um beim Zugang zum Foyer einen ausreichenden Sicherheitsabstand von mindestens 1,50 m zu anderen Personen einhalten zu können, wird um frühzeitiges Erscheinen gebeten.
• Die Besucher werden gebeten sich bitte mit dem am Eingang zur Verfügung gestellten Desinfektionsmittel die Hände zu desinfizieren.
• Die Stadt bittet, während des Besuchs eine medizinische Gesichtsmaske (OP-Maske) oder eine Maske der Standards KN95/N95 oder FFP2 oder eines vergleichbaren Standards zu tragen.
• Um Infektionswege rückverfolgen oder unterbrechen zu können, werden die Personalien aller Sitzungsteilnehmer erfasst und bei Bedarf dem Gesundheitsamt vorgelegt. So ist gewährleistet, dass zeitnah etwaige Kontaktpersonen ermittelt werden können.
• Die Sitzung ist grundsätzlich öffentlich, sofern nicht gemäß § 35 Abs. 1 Gemeindeordnung (GemO) aufgrund einer gesetzlichen Vorgabe, aus Gründen des Gemeinwohls oder wegen schutzwürdiger Interessen Einzelner die Nichtöffentlichkeit vorgesehen ist. Eine Beschränkung der Anzahl an Besuchern ist aber aufgrund der besonderen Situation innerhalb der gesetzlichen Möglichkeiten zulässig und gegebenenfalls auch erforderlich.
Abschließend möchte die Stadt darauf hinweisen, dass es nach wie vor vorrangiges Ziel ist, eine schnelle Ausbreitung des Virus zu verhindern. Bei Krankheitszeichen (z.B. Fieber, trockener Husten, Atemproblemen, Verlust Geschmacks-/Geruchssinn, Halsschmerzen Gliederschmerzen) bitten wir daher, auf jeden Fall zu Hause bleiben.
