Politik | 12.11.2021, 16:16 Uhr

Kreis Neuwied

Hohes Vogelgrippe-Risiko

Fälle im benachbarten Westerwaldkreis haben sich bestätigt

Quelle: Pixabay
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Kreis Neuwied. An zwei Seen im benachbarten Westerwaldkreis sind in den vergangenen Tagen verendete Wildvögel gefunden worden, bei denen sich der Verdacht auf Vogelgrippe im Labor bestätigt hat. Daher wird das Risiko einer weiteren Ausbreitung der hoch ansteckenden Viruserkrankung nun als hoch angesehen.

Durch direkte und indirekte Kontakte zu Wildvögeln kann der Erreger in Nutzgeflügelhaltungen und Vogelbestände eingetragen werden. Das Neuwieder Gesundheitsamt macht daher darauf aufmerksam, dass in Geflügelhaltungen, insbesondere in solchen mit Auslauf- und Freilandhaltung, Präventions- und Biosicherheitsmaßnahmen dringend überprüft und, wenn nötig, optimiert werden sollen. „Der Kontakt zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln sollte unbedingt verhindert werden, hierzu finden Sie ein Merkblatt mit den wichtigsten Handlungsempfehlungen auf der Homepage der Kreisverwaltung Neuwied“, erklärt Kreis-Veterinärin Ilonka Degenhardt.

Vermehrte Totfunde von wildlebenden Wasservögeln - insbesondere Enten-, Gänse-, Schwan- und Reiher-Arten – und auch Greifvögeln im Landkreis Neuwied sollten der Veterinärverwaltung zur Bergung und Untersuchung unter Tel. 02631-803420 gemeldet werden. „Bitte sammeln Sie die toten Vögel nicht selbst ein“, unterstreicht Degenhard und warnt, dass es sich bei der Vogelgrippe um eine sogenannte Zoonose handelt, also einer Erkrankung, die auch vom Tier auf den Menschen übertragen werden kann. Die Infektion des Menschen erfolgt durch intensiven Kontakt mit erkranktem Geflügel. „Derzeit ist zwar kein Fall bekannt, bei dem sich ein Mensch infiziert hat, aber seien Sie bitte vorsichtig“, appelliert Ilonka Degenhardt.

Das Neuwieder Gesundheitsamt weist in diesem Zusammenhang auch auf die Meldepflicht von Geflügelhaltungen nach § 26 der Viehverkehrsverordnung hin. Darin heißt es im Absatz 1: „Wer Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Einhufer, Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühner, Wachteln oder Laufvögel halten will, hat dies der zuständigen Behörde oder einer von dieser beauftragten Stelle vor Beginn der Tätigkeit unter Angabe seines Namens, seiner Anschrift und der Anzahl der im Jahresdurchschnitt voraussichtlich gehaltenen Tiere, ihrer Nutzungsart und ihres Standortes, bezogen auf die jeweilige Tierart, anzuzeigen. Änderungen sind unverzüglich anzuzeigen.“

Die Klassische Geflügelpest (Aviäre Influenza), die auch als „Vogelgrippe“ bezeichnet wird, ist eine besonders schwer verlaufende, hoch ansteckende Viruserkrankung, die beim Hausgeflügel meist unter schweren allgemeinen Krankheitszeichen verläuft und bei Hühnern und Puten meist innerhalb weniger Tage zum Tod von bis zu 100 Prozent des Bestandes führen kann. Enten und Gänse erkranken oftmals weniger schwer. Die Krankheit führt bei diesen Tieren nicht immer zum Tod und kann bei milden Verläufen gänzlich übersehen werden.

Pressemitteilung

Kreisverwaltung Neuwied

Quelle: Pixabay

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