Rheinland-Pfalz erlässt neue Corona-Bekämpfungsverordnung

Im Kreis Ahrweiler gilt ab sofort die Corona-Warnstufe 1

Im Kreis Ahrweiler gilt ab sofort die Corona-Warnstufe 1

Symbolbild. Foto: geralt/Pixabay

12.09.2021 - 14:02

Kreis Ahrweiler. Seit diesem Sonntag, 12. September 2021, gilt die 26. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz (26. CoBeLVO) mit der auch ein neues Warnstufen-System eingeführt wird. Die Sieben-Tage-Inzidenz wird ab sofort nicht mehr als einziger Parameter für den Erlass von Maßnahmen betrachtet. Denn aufgrund der steigenden Zahl geimpfter Menschen, ist diese alleine nur noch wenig aussagekräftig. Die neuen Warnstufen 1, 2 und 3 setzen sich künftig aus der Sieben-Tage-Inzidenz, dem Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Wert und dem Anteil der mit Covid-19-Erkrankten belegten Intensivbetten zusammen.

Durch das sogenannte „2G+“-System sollen vollständig geimpfte Personen und Genesene weiterhin ein großes Stück an „Normalität“ genießen können, da sie weiterhin nicht der Testpflicht unterliegen und zum Beispiel bei Veranstaltungen, Zusammenkünften und beim Sport keine zahlenmäßige Einschränkungen hinnehmen müssen. Kinder bis einschließlich elf Jahre sind den geimpften oder genesenen Erwachsenen gleichgestellt.

Entscheidend für die Einteilung in eine der drei Corona-Warnstufen sind nun neben dem Leitindikator „Sieben-Tages-Inzidenz“ (bezogen auf den Landkreis) die Leitindikatoren „Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz“ (bezogen auf das Versorgungsgebiet gemäß Krankenhausplan – hierzu zählen: Koblenz, Westerwald, Altenkirchen, Mayen-Koblenz, Cochem-Zell, Simmern, Emsland und Ahrweiler) sowie der „Anteil Intensivbetten“ (prozentualer Anteil landesweit).

Sofern zwei der drei Leitindikatoren an drei aufeinanderfolgenden Werktagen einen bestimmten Wert überschritten haben, greifen ab dem übernächsten Tag die Regelungen der nächst höheren Warnstufe; umgekehrt gilt das Gleiche.

Aufgrund der Werte der vergangenen drei Werktage befindet sich der Landkreis Ahrweiler ab dem heutigen Sonntag in Warnstufe 1.

Die 26. CoBeLVO und weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Kreisverwaltung Ahrweiler (https://kreis-ahrweiler.de) und auf der Internetseite des Landes (www.corona.rlp.de > Rechtsgrundlagen).

Die tagesaktuellen Fallzahlen und Leitindikatoren gibt es unter https://lua.rlp.de > Unsere Themen > Infektionsschutz > Meldedaten zum Coronavirus.

Pressemitteilung Kreisverwaltung Ahrweiler

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Hansen:
Korrektur: Das war grausanste Folter und ein Femizid. Benennt es als das, was es ist. Wir schreiben das Jahr 2024 und nicht 1980....
Amir Samed:
Aufgepast ihr Omas, nicht das sich die "stabile Brandmauer" in ein (geistiges) Gefängnis ohne Entkommen verwandelt....
Joachim Becker:
Vielen Dank für diese lobenswerte Initiative!...
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