Neues Landesjagdgesetz: Diskussion um Novellierung
„Jagd hat elementare Bedeutung für unsere Kulturlandschaften“
Kreis Ahrweiler. Der Entwurf zum neuen Landesjagdgesetz wird derzeit viel diskutiert. Dabei ist allen Beteiligten klar, welche elementare Bedeutung die Jagd für unsere Kulturlandschaft hat: Die Jagd leistet einen wichtigen Beitrag zum Artenschutz sowie zur Biodiversität und ist ein Garant für eine nachhaltige Nutzung des Waldes - besonders in Zeiten des Klimawandels. Jägerinnen und Jäger sind unverzichtbar bei Regulierung und dem Hegen der Wildbestände in Wald und Flur. Dieser Ansicht ist die SPD im Kreis Ahrweiler.
Die sozialdemokratische Landtagsabgeordnete Susanne Müller erläutert die Gründe für die Novellierung des Landesjagdgesetzes: „Im Koalitionsvertrag ist es verankert, dass die bestehenden Jagdgesetze und Verordnungen evaluiert und bedarfsgerecht weiterentwickelt werden sollen. Eine Novellierung soll den sich wandelnden gesellschaftlichen Anforderungen an die Nutzung und den Schutz der Natur umfassend Rechnung tragen. Vor dem Hintergrund des Klimawandels und der daraus resultierenden Schäden bedarf es aus Sicht der Landesregierung eines angepassten Jagdmanagements. Eine Vereinfachung der Wildschadensabwicklung wird ebenso mit der Novelle angestrebt. Zudem wird das Ziel verfolgt, dass in Rheinland-Pfalz weiterhin eine zweckmäßige Jagdverwaltung bestehen muss, die durch Bürokratieabbau und Digitalisierung die Jägerschaft entlastet und somit den Anforderungen der Zeit gewachsen ist. - Das Ministerium hat frühzeitig die Beteiligten, insbesondere die Verbände, mit einbezogen. Viele der Neuregelungen sind ein Kompromiss aus einer Vielzahl von unterschiedlichen Positionen, die im Evaluierungsprozess geäußert wurden“.
„Die besonders vom Landesjagdverband und von anderen Beteiligten geäußerte Kritik wird im Anhörverfahren von der Landesregierung sehr ernst genommen“, erläutert die Landtagsabgeordnete. „Durch den frühzeitigen Austausch von Interessen, Erfahrungen und Bewertungen soll ein möglichst gutes Gesetz für alle Beteiligten auf den Weg gebracht werden.“ Der Gesetzesentwurf befindet sich aktuell in der Verbändeanhörung und somit noch nicht im parlamentarischen Verfahren, daher ist der Wunsch nach „völligen Zurücknahme“ überzogen. Die Kritikpunkte sowie Änderungswünsche aus der Jägerschaft werden in das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren einfließen, erörtert werden und sollen nach sorgfältiger Abwägung auch berücksichtigt werden. Die Zuständigkeit für den jetzigen Referentenentwurf liegt beim Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität (MKUEM).
Der Vorsitzender der SPD im Kreisverband Ahrweiler Marcel Hürter: „Der vorliegende Gesetzentwurf versucht, die jagdrechtlichen Bestimmungen nach nunmehr elfjähriger Bestandskraft weiter zu entwickelt, weil sie in Teilen nicht mehr den gegenwärtigen Anforderungen gerecht werden. Die Folgen des Klimawandels für unsere heimischen Wälder erfordern nicht nur zusätzliche Maßnahmen in der Waldpflege, sondern auch eine Anpassung des Jagdrechts in Rheinland-Pfalz“, so Hürter. „Wir sind den Jägerinnen und Jägern in unserem Land dankbar für ihre wertvolle Arbeit. Ohne die Jägerschaft kann eine erfolgreiche Weiterentwicklung des Jagdrechts nicht gelingen.“
Die Landtagsabgeordnete fügt abschließend hinzu: In der nächsten Woche wird es einen fachlichen Austausch zwischen Vertretern der Jägerschaft und ihr geben. Diese Rückmeldungen sind für das Gesetzgebungsvorhaben wichtig und werden in das Verfahren einfließen. „Als SPD-Landtagsfraktion bemühen wir uns die Beteiligten einzubinden und zugleich Antworten auf die umwelt-, klima- und jagdpolitischen Herausforderungen der Gegenwart und Zukunft zu geben.“
Pressemitteilung
der SPD im Kreis Ahrweiler
