Mechthild Heil MdB (CDU): Bundesarbeitsministerium sieht keine Unterstützungsmöglichkeit für die von der Flutkatastrophe betroffenen Betriebe und Beschäftigten:

Keine Änderungen beim Kurzarbeitergeld

Keine Änderungen
beim Kurzarbeitergeld

Mechthild Heil, MdB (CDU). Foto: privat

06.07.2022 - 14:38

Kreis Ahrweiler. „Das Bundesarbeitsministerium sieht weder in der Verlängerung der maximalen Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes noch in einer regional begrenzten Sonderregelung für die von Flutkatastrophe betroffenen Betriebe eine Möglichkeit, die Unternehmen im Ahrtal zu unterstützen“, resümierte Mechthild Heil die vorliegende - leider enttäuschende - Antwort aus dem Bundesministerium. Die CDU-Bundestagsabgeordnete für den Wahlkreis Ahrweiler/Mayen-Koblenz hatte den Bundesminister für Arbeit und Soziales, Hubertus Heil, in einem Schreiben darum gebeten, Änderungen der Kurzarbeiterregelung dahingehend vorzunehmen, den jeweiligen Unternehmen im Flutgebiet im Rahmen einer Härtefallregelung die Nutzung des Kurzarbeitergeldes über den Juni 2022 hinaus zu ermöglichen.

Mechthild Heil: „Vielen Betrieben im Ahrtal ist es aufgrund der Schadenslage auch nach fast einem Jahr der Katastrophe nicht möglich, wieder zu eröffnen. Dies kann sich – laut Aussagen von Versicherungen und Sanierern – auch noch bis Mitte 2023 hinziehen. Ein Großteil der Unternehmen wird aber schon Ende Juni 2022 den maximalen Bezugsraum von 28 Monaten für das Kurzarbeitergeld erreicht haben und müsste danach die Mitarbeiter in die Arbeitslosigkeit schicken, da die finanzielle Belastung zu hoch wäre. Um aber eine Wiedereröffnung überhaupt zu einem späteren Zeitraum realisieren zu können, ist es für die Unternehmen wichtig, die eingearbeiteten Fachkräfte weiterhin im Betrieb halten zu können. Dies dürfte nun aufgrund der Entscheidung des Bundesministeriums für die Betriebe schwierig werden.“

Als Gründe wurden zum einen angegeben, dass die Verlängerung der maximalen Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes sowie die erhöhten Leistungssätze für die Beschäftigten nur aufgrund der durch die Pandemie erforderlich gewordenen Beschränkungen gerechtfertigt seien. Mit Wegfall dieser Einschränkungen sei eine generelle Verlängerung der Sonderregelungen nicht mehr begründbar. „Der Hinweis des Ministeriums auf die momentane Erholung des Arbeitsmarktes in diesem Zusammenhang mag im Allgemeinen für das Bundesgebiet zutreffen, aber im Ahrtal stellt sich die Situation aufgrund des schleppenden Wiederaufbaus anders dar und sollte unabhängig von der Pandemie betrachtet werden“, so die heimische Abgeordnete Heil.

Auf der anderen Seite liegen für das Bundesarbeitsministerium „keine außergewöhnlichen Verhältnisse auf dem Arbeitsmarkt vor, die sich branchen- oder regionsübergreifend erheblich auf die Beschäftigung und den Arbeitsmarkt auswirken.“ Deshalb wäre der Erlass einer regional begrenzten Sonderregelung für die Flutgebiete nach geltender Rechtslage nicht möglich.

„An diesem Punkt möchte die Bundesregierung auffordern“, so Mechthild Heil, „die direkt nach der Flut geäußerte Bereitschaft zur unkomplizierte Hilfe, auch in die Tat umsetzen. So es einer rechtlichen Anpassung hinsichtlich des Kurzarbeitergeldes bedarf, sollte der Gesetzgeber im besonderen Fall der Flutgebiete Ausnahmeregelungen ermöglichen, die die betroffenen Betriebe beim Wiederaufbau auch nachhaltig unterstützen.“

Pressemitteilung

Wahlkreisbüro Ahrweiler

Mechthild Heil, MdB (CDU)

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