Politik | 18.03.2026

Fraktionsvorsitzender der CDU Stadt Bad Hönningen, Eric Delaporte, gibt ein Statement ab

Klarstellung zu öffentlichen Aussagen zur Ukrainehilfe in Bad Hönningen

Bad Hönningen. Der Fraktionsvorsitzende der CDU Stadt Bad Hönningen, Eric Delaporte, gibt ein Statement zu öffentlichen Aussagen zur Ukrainehilfe in Bad Hönningen ab:

"In den vergangenen Wochen wurde über WhatsApp eine Aussage verbreitet, wonach der damalige Stadtbürgermeister René Achten sowie ich in meiner Funktion als Fraktionsvorsitzender die Unterstützung der Ukraine „boykottiert“ und dadurch staatliche Fördermittel für Hilfstransporte verhindert hätten.

Diese Darstellung entspricht nicht den Tatsachen.

Der im Dezember 2024 durch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eingebrachte Antrag zur Eingehung einer Städtepartnerschaft mit einer ukrainischen Kommune wurde in der Stadtratssitzung vom 11.12.2024 unter Tagesordnungspunkt 15.2 durch die Antragsteller selbst zurückgezogen. Eine Blockade oder Boykottierung durch den damaligen Stadtbürgermeister René Achten oder mich hat zu keinem Zeitpunkt stattgefunden.

Das entsprechende Sitzungsprotokoll ist öffentlich einsehbar unter: https://bad-hoenningen.gremien.info/meeting/453

Unabhängig davon entsprachen auch die öffentlich dargestellten Voraussetzungen für staatliche Fördermittel nicht den tatsächlichen Förderbedingungen.

Nach den bis Ende 2024 geltenden Programmbedingungen war keine formale Städtepartnerschaft erforderlich; ausreichend war eine sogenannte Solidaritätspartnerschaft zwischen Kommunen. Antragstellung, Projektleitung, Mittelabruf sowie Abrechnung erfolgten ausschließlich über die Kommune selbst.

Eine vollständige staatliche Finanzierung der Hilfstransporte war darüber hinaus nicht vorgesehen. Förderfähig waren Transportkosten lediglich anteilig sowie Sachhilfen mit bis zu 90 % Zuschuss, sodass ein kommunaler Eigenanteil und damit eine zusätzliche Belastung des städtischen Haushalts verblieben wäre.

Die Stadt hätte im Falle einer Förderung selbst als Projektträger auftreten und sämtliche organisatorischen, finanziellen sowie abrechnungstechnischen Verpflichtungen übernehmen müssen. Eine unmittelbare Weiterleitung von Fördermitteln an einen Verein war nach den Förderbedingungen nicht vorgesehen.

Da eine öffentliche Korrektur der verbreiteten Darstellung bislang nicht erfolgt ist, stelle ich die tatsächlichen Abläufe nun zur transparenten Information der Öffentlichkeit dar.

Die Unterstützung der Ukraine sowie das Engagement zahlreicher ehrenamtlicher Helferinnen und Helfer verdienen uneingeschränkten Respekt und sollten nicht Gegenstand unzutreffender politischer Zuschreibungen werden. Gerade bei einem so sensiblen Thema ist es wichtig, dass öffentliche Diskussionen auf einer sachlich zutreffenden Grundlage geführt werden – unabhängig von parteipolitischen Positionen oder aktuellen politischen Entwicklungen.

Fragen & Antwortenzur Einordnung

Wurde die Ukrainehilfe politisch blockiert oder boykottiert?

Nein. Zu keinem Zeitpunkt wurde Hilfe blockiert oder verhindert.

Was war Gegenstand des damaligen Ratsantrags?

Beantragt wurde eine formale Städtepartnerschaft mit einer ukrainischen Kommune. Dieser Antrag wurde in der Stadtratssitzung vom 11.12.2024 durch die Antragsteller selbst zurückgezogen.

War eine Städtepartnerschaft Voraussetzung für Fördermittel?

Nein. Nach den bis Ende 2024 geltenden Förderbedingungen genügte eine Solidaritätspartnerschaft zwischen Kommunen.

Wären die Hilfstransporte vollständig staatlich finanziert worden?

Nein. Die Förderung sah lediglich Zuschüsse vor. Transportkosten konnten nur anteilig gefördert werden, Sachhilfen mit bis zu 90 %. Ein kommunaler Eigenanteil wäre erforderlich geblieben.

Welche Rolle hätte die Stadt bei einer Förderung übernommen?

Die Stadt wäre selbst Projektträger gewesen. Antragstellung, Organisation, Beschaffung, Finanzierung, Abrechnung sowie der vollständige Verwendungsnachweis hätten ausschließlich in kommunaler Verantwortung gelegen.

Hätte die Stadt Fördermittel einfach an einen Verein weitergeben können?

Nein. Die Fördermittel wären auf ein Konto der Kommune ausgezahlt worden. Eine direkte Weiterleitung an einen Verein war nach den Förderbedingungen nicht vorgesehen. Möglich gewesen wäre lediglich die Übergabe beschaffter Sachleistungen bei weiterhin vollständiger kommunaler Verantwortung.

Entsteht durch solche Förderprogramme zusätzlicher Verwaltungsaufwand?

Ja. Förderprojekte dieser Art erfordern unter anderem Antragstellung, haushaltsrechtliche Abwicklung, Dokumentation, Rechnungsprüfung sowie umfangreiche Verwendungsnachweise gegenüber dem Fördergeber.

Warum erfolgt diese Klarstellung öffentlich?

Da eine öffentliche Korrektur der verbreiteten Darstellung bislang nicht erfolgt ist, erfolgt nun eine transparente Information der Öffentlichkeit.

Richtet sich diese Klarstellung gegen ehrenamtliche Ukrainehilfe?

Nein. Die Arbeit der ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer verdient ausdrücklich Anerkennung. Die Klarstellung betrifft ausschließlich sachlich unzutreffende öffentliche Aussagen.

Pressemitteilung

Eric Delaporte

Fraktionsvorsitzender CDU

Stadt Bad Hönningen

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