Politik | 18.03.2020

Kreisverwaltung Ahrweiler setzt Vorgaben von Bund und Land um

Kreis schränkt öffentliches Leben weitgehend ein

Kreis Ahrweiler. Der Kreis schöpft alle rechtlichen Möglichkeiten aus, um die weitere Ausbreitung des Corona-Virus so weit wie möglich zu verzögern. Auf der Basis der vom Bund gemeinsam mit den Ländern beschlossenen Leitlinien und entsprechender Vorgaben der Landesregierung erlässt er dazu mehrere Allgemeinverfügungen. Bekanntgegeben werden die Verfügungen auf der Internet-Seite des Kreises, www.kreis-ahrweiler.de sowie der Presse. In ihren wesentlichen Teilen treten die Regelungen bereits in der Nacht zu Mittwoch, 18. März, um 0:00 Uhr in Kraft.

Mit diesen Allgemeinverfügungen werden der bisherige Alltag und vor allem die sozialen Kontakte deutlich eingeschränkt. Das Robert Koch-Institut schätzt die Gefährdung für die Gesundheit der Bevölkerung in Deutschland mittlerweile als hoch ein. Landrat Dr. Jürgen Pföhler appelliert deshalb an alle Bürgerinnen und Bürger, im persönlichen Umgang auf einen ausreichenden Abstand zu achten. Er ruft auch alle gesellschaftlichen Gruppen dazu auf, sich ab sofort strikt an die Regelungen der Allgemeinverfügung zu halten. Wegen dieser weiteren Auswirkungen ist die Kreisverwaltung ab sofort für den normalen Besucherverkehr geschlossen. Lediglich in dringenden Angelegenheiten können telefonisch Besuchstermine vereinbart werden. Sehr stark wird bereits die Info-Hotline des Gesundheitsamtes genutzt. Da es hier für Anrufer bereits zu überlangen Wartezeiten kommt, bittet das Gesundheitsamt darum, dort nur in absolut dringenden Fällen anzurufen.

Pressemitteilung Kreisverwaltung Ahrweiler

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