Politik | 05.02.2019

Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler erinnert an die Schneeräumungs- und Glättebeseitigungspflicht

Material wie Lavasplitt oder Sand verwenden

Verwendung von Salz ist nicht gestattet – Es gibt 87 Lagerplätze für Winterstreugut

Bad Neuenahr-Ahrweiler. Anlässlich des aktuellen Wintereinbruchs erinnert die Stadtverwaltung die Eigentümer von Grundstücken erneut an die den Straßenanliegern obliegende Straßenreinigungspflicht. Hierzu zählen insbesondere die Pflichten zur Schneeräumung und Glättebeseitigung auf Fahrbahnen und Gehwegen in der Zeit von 7 bis 20 Uhr. Als kostenlosen Winterstreugutservice bietet die Stadtverwaltung den Bürgern an insgesamt 87 Lagerplätzen Streugut in Form von Lavasplitt an.

Nach der Grundsatzung Straßenreinigung hat der Straßenanlieger in den Wintermonaten die öffentlichen Straßen, Wege, Plätze sowie im Besonderen Gefahrenstellen in seinem Bereich bis zur Mitte der Fahrbahn zu streuen und von Schnee und Eis zu befreien.

Dort, wo kein Gehweg vorhanden ist, gilt ein Streifen von 1,50 Metern Breite entlang der Grundstücksgrenze als Gehweg, der von den Anliegern freizuhalten ist.

Diese Grundsatzung regelt auch, wie das zu geschehen hat. Demnach ist „die Benutzbarkeit der Gehwege, Fußgängerüberwege und der besonders gefährlichen Fahrbahnstellen durch Bestreuen mit abstumpfenden Stoffen herzustellen“. Dabei kann es sich um Asche, Sand, Splitt oder Sägemehl handeln. Weiter heißt es: „Eis ist aufzuhacken und zu beseitigen. Die Verwendung von Salz zur Beseitigung von Eis und Schnee ist auf Gehwegen nicht gestattet.“

In diesem Zusammenhang bittet die Stadtverwaltung die Anlieger, keinen Schnee von Privatgrundstücken auf bereits geräumte Straßen und Wege zu räumen. Die genauen Pflichten der Anlieger sind der Grundsatzung Straßenreinigung zu entnehmen, die im Internet unter www.bad-neuenahr-ahrweiler.de unter der Rubrik Bürgerservice, Ortsrechtsammlung, oder im Rathaus eingesehen werden kann. Sollten Fragen rund um den Winterdienst seitens der Stadt, aber auch zu den bestehenden Räum- und Streupflichten der Bürger bestehen, steht der städtische Betriebshof unter Tel. (0 26 41) 87-264 gerne zur Verfügung.

Kostenloses Winterstreugut der Stadt an 87 Lagerplätzen

Als kostenlosen Winterstreugutservice bietet die Stadtverwaltung den Bürgern an insgesamt 87 Lagerplätzen Streugut in Form von Lavasplitt an. Das Streugut ist an nachfolgenden Standorten zu finden, die durch Schilder entsprechend gekennzeichnet sind.

Stadtteil Ahrweiler: Alte Ziegelei, zwei Kisten (altes Wasserwerk und oberer Wendehammer); Am Silberberg (Zufahrt Hotel „Hohenzollern“); Am Silberberg 8; Blandine-Merten-Straße (Klostermauer) unten uund oben; Elligstraße 15 und 28; Franziskusstraße; Georg-Habighorst-Straße (Wendeplatz): Georg-Habighorst-Straße, Ecke Ramersbacher Straße; Godenelternweg; Brückenstraße (Obertorbrücke); Friedrichstraße (Feuerwehrgerätehaus); Stummerichsweg; Ahrtorfriedhof; Bergfriedhof; Alte Linie – Ahornweg; Alte Linie – Ilexweg.

Stadtteil Bachem: Bachemer Brücke; Himmelsburger Straße 40 und 145; Himmelsburger Straße, Ecke Talweg; Neuenahrer Straße 11 (Parkplatz „Alte Schule“); Pfarrweg; Ecke Karlsholweg (ehemaliger Spielplatz); Parkplatz St.-Pius-Straße.

Stadtteil Bad Neuenahr: Am Glöcknersberg, Ecke Willibrordusstraße 12; Am Johannisberg 92; Am Johannisberg Ecke Finkenweg; Bergstraße 41; Burgweg 14; Dorotheenweg 8; Ecke Hardtstraße/Dahlienweg; Finkenweg (Parkplatz); Firststraße 2 und 8; Im Dellmich 10 und 39; Im Muckental 7; Im Schwertstal 30; Barbarossastraße; Lerchenweg Ecke Nachtigallenschlag; Meisenweg; Rathausstraße Parkplatz City-Ost; Sebastianstraße, Ecke Leipziger Straße; Waldstraße; Willibrordusstraße (Friedhof Bad Neuenahr); Willibrordusstraße (Stadtbibliothek); Landgrafenstraße, Ecke Am Gartenschwimmbad.

Stadtteil Ehlingen: Im Auelsgarten (in Höhe Alte Schule).

Stadtteil Gimmigen: Am Petersberg (Wendeplatz); Burgstraße 83 und 91; Im Seifelsgraben, Ecke An der Burgpforte; Kapellenstraße 16 und 43; Kapellenstraße, Parkplatz am Bürgerhaus.

Stadtteil Heimersheim: Auf der Häckelsgass 2; Bachstraße 61; Blenzer Weg 20; Ernst-Thrasolt-Straße 22; Heldenstraße 10; Im Idienbachtal 100; Josef-Schäfer-Weg; Landskroner Straße (Fußgängerüberführung Bhf.); Wiesenweg (Fußgängerüberführung zum Bhf.); Parkplatz Wiesenweg; Parkplatz Im Bülland.

Stadtteil Heppingen: Friedhofsweg; Landskroner Straße (Bürgerhaus); Schulstraße (Bushaltestelle); Quellenstraße, Ecke Martinusstraße; Parkplatz.

Stadtteil Kirchdaun: Am Königsgraben 12; Brunnenstraße, Ecke Am Springborn; Eingang Kirche (Treppe); Scheidskopfstraße 1; Am Weißen Berg; Am Kirchberg.

Stadtteil Lohrsdorf: Ritterstraße 17; Köhlerhofweg, Ecke Kleiner Weg; Sinziger Straße, Ecke Greener Weg.

Stadtteil Marienthal: Klosterstraße 10.

Stadtteil Ramersbach: Ahrtalstraße 3; Mayener Straße (Bushaltestelle); Auf der Höhe (Kindergarten); Märtenweg, Ecke Florianstraße; Florianstraße (Spielplatz); Tannenweg, Ecke Kiefernweg.

Stadtteil Walporzheim: Altes Wasserwerk; Heckenbachtalbrücke; Im Teufenbach; Prümer Straße.

Pressemitteilung der

Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler

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