Politik | 22.04.2017

Grafschafter Jugend- und Seniorentaxi soll stärker beworben werden

Nachfrage hält sich in Grenzen

Im vergangenen Jahr wurden beide Angebote kaum wahrgenommen – Über Einstellung nachdenken

Grafschaft. Sehr überschaubar, so Bürgermeister Achim Juchem (CDU), war die Nachfrage sowohl nach dem Jugend- wie auch dem Seniorentaxi in der Gemeinde Grafschaft im vergangenen Jahr. Das erfuhr der Haupt-, Finanz-, Personal- und Vergabeausschuss in seiner jüngsten Sitzung. Für das Jugendtaxi besitzen demnach lediglich 34 Jugendliche einen gültigen Ausweis, zwei davon seien im vergangenen Jahr ausgestellt worden. Nach der Insolvenz des anfänglichen Kooperationspartners sei das Projekt nach Aussage des Kinder- und Jugendfördervereins etwas eingeschlafen. Aber auch nach einer erneuten Partnerschaft mit einem Taxiunternehmen sei das Projekt nicht mehr in Gang gekommen. Die Kontobewegungen der Jahre 2015 und 2016 zeigten, dass das Jugendtaxi derzeit kaum oder gar nicht in Anspruch genommen werde.

Ähnliches gilt für das Seniorentaxi für Grafschafter ab dem vollendeten 70. Lebensjahr oder für schwerbehinderte Menschen mit eingeschränkter Mobilität. Im Jahr 2016 seien zehn und im Jahr 2017 bislang drei Berechtigungsscheine ausgestellt worden. 2016 seien jedoch gerade einmal vier Fahrten abgerechnet worden für insgesamt zwölf Euro. Der zuständige Taxiunternehmer bestätigte die geringe Nachfrage. Er vermute aber, dass das Angebot einfach zu wenig bekannt gemacht worden sei.

Diesen Hinweis griff Udo Klein (SPD) auf und plädierte dafür, die beiden Taxiangebote noch einmal stärker zu bewerben. Wenn dann immer noch keine deutliche Besserung festzustellen sei, müsse man darüber nachdenken, das Angebot wieder einzustellen. Marcel Werner (CDU) ergänzte, es könne eine der künftigen Aufgaben des „sozialen Kümmerers“ sein, mehr Grafschafter Senioren für die Nutzung des Angebots zu begeistern. Die Stelle eines „sozialen Kümmerers“ zur Stärkung der Seniorenarbeit war zuvor auf Vorschlag der CDU einstimmig befürwortet worden. JOST

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