Politik | 27.02.2026

Parkgebührenerhebung rechtlich abgesichert?

Nach Auskunft des Verkehrsministeriums Rheinland-Pfalz stellt die Erhebung von Parkgebühren einen hoheitlichen Eingriff in die Rechte der Bürgerinnen und Bürger dar.

Lahnstein. Die SPD-Stadtratsfraktion Lahnstein hat sich mit einer Anfrage an die Stadtverwaltung nach der rechtlichen Grundlage der Parkgebührenerhebung im Stadtgebiet erkundigt.

Anlass sind aktuelle Presseberichte zu Bad Ems und weiteren Kommunen, in denen Parkgebühren nicht ausreichend rechtlich abgesichert waren und teilweise weiterhin nicht rechtssicher sind.

Nach Auskunft des Verkehrsministeriums Rheinland-Pfalz stellt die Erhebung von Parkgebühren einen hoheitlichen Eingriff in die Rechte der Bürgerinnen und Bürger dar. Solche Eingriffe dürften nur auf Grundlage einer formellen Parkgebührenordnung beziehungsweise einer Satzung mit Außenwirkung erfolgen, die klar regelt, wo, in welcher Höhe und unter welchen Bedingungen Gebühren erhoben werden. Einzelne Ratsbeschlüsse zu Gebührenhöhen genügten hierfür nicht, da sie keine unmittelbare Rechtswirkung gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern entfalten. Erforderlich sei vielmehr eine umfassende und rechtswirksam beschlossene Gebührenordnung. Das Ministerium habe zudem darauf hingewiesen, dass vergleichbare rechtliche Defizite auch in anderen Kommunen bestanden hätten und teilweise weiterhin bestünden.

In Lahnstein wurden in den Jahren 2018, 2019 und 2020 Beschlüsse zur Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung gefasst, darunter die Einführung von Anwohner- und Beschäftigtenparkausweisen in Höhe von jährlich 100 Euro beziehungsweise 300 Euro. Vor dem Hintergrund der aktuellen rechtlichen Einschätzungen erscheint aus Sicht der SPD-Fraktion jedoch fraglich, ob diese Beschlüsse eine hinreichende Rechtsgrundlage für die Gebührenerhebung darstellen.

SPD-Stadtrat Herbert Fuß erklärt dazu:

„Die Hinweise des Verkehrsministeriums zeigen klar, dass es einer formellen Satzungsgrundlage bedarf. Zudem haben wir bereits bei der Einführung der Bewohnerparkausweise kritisiert, dass die damals festgesetzten 100 Euro deutlich von den bis zum 1. April 2023 geltenden bundeseinheitlichen Vorgaben abwichen, die maximal rund 30,40 Euro pro Jahr vorsahen. Auch das unterstreicht, wie wichtig eine saubere und rechtssichere Grundlage ist.“

Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Perry Metten-Golly ergänzt:

„Andere Städte sind hier bereits weiter – in Koblenz besteht eine entsprechende Parkgebührenordnung. Entscheidend ist nun, dass auch in Lahnstein zügig Klarheit über die Rechtmäßigkeit der Parkgebühren geschaffen wird.“

Neben der juristischen Dimension sieht die SPD-Fraktion auch finanzielle Risiken für den städtischen Haushalt. Einnahmen aus Parkgebühren sind fest eingeplant und leisten einen wichtigen Beitrag zur Finanzierung kommunaler Aufgaben. Eine nicht rechtssichere Erhebung könnte zu Einnahmeausfällen führen.

Aus Sicht der SPD-Stadtratsfraktion sollte daher kurzfristig geprüft werden, wie eine rechtssichere Satzung erarbeitet und beschlossen werden kann. Dies schafft Rechtssicherheit für die Bürgerinnen und Bürger sowie Planungssicherheit für die Stadt. Die SPD hat die Verwaltung um eine schriftliche Darstellung des Sachstands gebeten und erwartet eine zeitnahe Befassung in den zuständigen Gremien. Wichtig ist der SPD dabei auch eine grundsätzliche Beratung der Parkraumbewirtschaftung, für die bereits im Haushalt 2025 Gelder für ein externes Gutachten vorgesehen waren, das bislang jedoch nicht beauftragt worden ist.

Pressemitteilung der SPD-Stadtratsfraktion Lahnstein

Nach Auskunft des Verkehrsministeriums Rheinland-Pfalz stellt die Erhebung von Parkgebühren einen hoheitlichen Eingriff in die Rechte der Bürgerinnen und Bürger dar. Foto: SPD Lahnstein/Jochen Sachsenhauser

BLICK aktuell bei Google bevorzugen
Erhalte mehr Inhalte von uns in deinen Google-Suchergebnissen.
Täglich exklusive Inhalte
Täglich exklusive Inhalte

Das digitale Magazin für Rhein, Ahr und Eifel — jeden Tag eine neue Ausgabe, optimiert fürs Smartphone.

  • 30 Tage gratis
  • Neue Ausgabe jeden Tag
  • Für unterwegs gemacht
Heutige Ausgabe lesen
Blick aktuell
Regio MAGAZIN

Bildergalerien
Kleinanzeige Gartenpflege
Gesundheit im Blick
Vorabrechnung, Nr. AF2025.000354.0, Juli 2026
Image
Gesundheit im Blick
Neueröffnung HUK-Coburg Kundendienstbüro Mittelbar in Rech
Empfohlene Artikel
Die Straße „Am Gartenschwimmbad“ wird für 2,1 Millionen Euro fit für den Verkehr zum Are-Gymnasium und zum neuen Hallen- und Freizeitbad gemacht.  Foto: GS
276

Bad Neuenahr-Ahrweiler. Der Rat der Kreisstadt hat die Vorplanung zur flutbedingten Wiederherstellung der Straße „Am Gartenschwimmbad“ freigegeben und die Aufbau- und Entwicklungsgesellschaft (AuEG) mit der weiteren Umsetzung beauftragt. Bestandteil der Maßnahme ist die Wiederherstellung der Verkehrsanlagen einschließlich einzelner Entwässerungseinrichtungen.

Weiterlesen

Weitere Artikel
„La Dolce Mayen“ am 30. Juli in der Mayener Innenstadt
2149

Mayen. Mediterrane Atmosphäre, stimmungsvolle Musik und entspanntes Einkaufen: Unter dem Motto „La Dolce Mayen“ präsentieren „geMYnsam – Die INNENSTADTmacher“, MY-Gemeinschaft, Brückenstraßengemeinschaft zusammen mit der Stadt Mayen im Rahmen der Eventreihe „Schöner langer Donnerstag“ am 30. Juli von 17 bis 22 Uhr einen italienisch inspirierten Sommerabend in der Mayener Innenstadt.

Von Zoe Mertz aus Mayen

Weiterlesen

Foto: Polizei
3499

Der Mann soll eine Seniorin um ihr Geld betrogen haben:

18.07.: Foto-Fahndung in Neuwied: Wer kennt diesen Mann?

Neuwied. Am 16.06.2026 wurde eine 76-jährige Seniorin in Neuwied Opfer eines Betrugs. Gegen 11:30 Uhr kontaktierte sie ein bislang unbekannter Täter telefonisch und gab sich als Mitarbeiter einer Bank aus. Kurz darauf erschien ein der Geschädigten unbekannter Mann an der Anschrift und erlangte ihre Bankkarte samt PIN.

Weiterlesen