Keine Gegenliebe für Vorschlag der SPD

Progressive Kreisumlage würde als ungerecht empfunden werden

Kreis- und Umweltausschuss lehnte den Vorstoß der SPD mehrheitlich ab

22.10.2019 - 10:31

Ein Bericht von Volker Jost

Kreis Ahrweiler. Auf wenig Gegenliebe stieß der Antrag der SPD, mit der Einführung einer progressiven Kreisumlage die finanzschwachen Kommunen im Kreis Ahrweiler zu entlasten. Mit deutlicher Mehrheit von CDU, FWG, FDP und AfD lehnte der Kreis- und Umweltausschuss den Antrag ab, lediglich die Sozialdemokraten selbst und die Grünen stimmten dafür. Auch eine ebenfalls geforderte Absenkung der Kreisumlage von derzeit 43,1 auf 41 Prozent wurde abgelehnt, diesmal aber einstimmig bei Enthaltung der beiden Sozialdemokraten. Ab dem kommenden Haushaltsjahr, so der Fraktionsvorsitzende Christoph Schmitt, sollte nach dem Willen der SPD eine progressive Kreisumlage eingeführt werden – mit fünf Progressionsstufen von jeweils zehn Prozent. Die Haushalte der Kommunen seien infolge der Finanz- und Wirtschaftskrise der Jahre 2008 und 2009 in eine erhebliche Schieflage geraten, so die Begründung. In den vergangenen Jahren habe sich die finanzielle Situation in vielen Kommunen zwar deutlich gebessert, dennoch gebe es nach wie vor eine Reihe von Gemeinden, die Probleme hätten, ihre Haushalte auszugleichen.


Erhebliche Unterschiede in der Steuerkraft


„Die Unterschiede in der Steuerkraft zwischen den einzelnen Kommunen sind erheblich und könnten in Zukunft weiter ansteigen“, befürchtete Schmitt. Während einige Gewerbegebiete und Unternehmen eine sehr erfolgreiche Entwicklung genommen hätten, gebe es auch Kommunen, die aus topografischen Gründen kein Potential für einen vergleichbaren wirtschaftlichen Erfolg besäßen und somit nur wenig an ihrer Situation ändern könnten. „Eine progressive Kreisumlage ist ein Mittel, um die großen Finanzkraftunterschiede unserer Kommunen im Kreis Ahrweiler abzuschwächen.“ Es sei die Frage, was man als gerecht und solidarisch empfinde, so Schmitt, der aber keine Neiddebatte in Richtung Grafschaft anstoßen wollte. Ein Teil der überdurchschnittlichen Steuerkraft einzelner Kommunen könne demnach in die Finanzierung der Aufgaben des Kreises fließen. Wichtiger aber sei, dass diejenigen Gemeinden entlastet werden könnten, die eine unterdurchschnittliche Steuerkraft hätten, wenn finanzstarke Kommunen einen etwas höheren Beitrag leisten. Vor allem die in argen Finanznöten steckende Stadt Bad Breisig könne sich damit wieder etwas Luft verschaffen. Für diejenigen Gemeinden, die eine über dem Landesdurchschnitt der kreisangehörigen Gemeinden liegende Steuerkraftmesszahl ausweisen könnten, solle daher künftig eine progressive Festsetzung erfolgen.


Sieben Gemeinden müssten mehr bezahlen


Doch diesen Vorschlag lehnte die Kreisverwaltung rundweg ab, wie Landrat Dr. Jürgen Pföhler (CDU) erklärte. Da nur sieben von insgesamt 78 Kommunen zu einem höheren Kreisumlagesatz herangezogen würden, müsse man davon ausgehen, dass dies aus deren Sicht eine Ungleichbehandlung wäre. Es handelt sich dabei um die Gemeinde Grafschaft, die Orte Nürburg, Müllenbach und Meuspath in der Verbandsgemeinde Adenau, sowie Burgbrohl, Kempenich und Niederzissen in der Verbandsgemeinde Brohltal. Diese würden zudem durch eine progressive Kreisumlage noch zusätzlich belastet, obwohl sie durch die Erschließung von Gewerbegebieten ohnehin schon höhere Kosten für die dafür notwendige Infrastruktur zu stemmen hätten. „Andere Gemeinden haben diese Kosten nicht, profitieren dann aber von der progressiven Kreisumlage“, so der Landrat. Selbst wenn die Kreisumlage für das kommende Jahr wie geplant von 43,15 auf 42,05 Prozent gesenkt werde, müsse allein die Grafschaft rund 670.000 Euro mehr als ohnehin schon berappen. Außerdem entstünden in den Gewerbegebieten zahlreiche Arbeitsplätze, die auch von den Einwohnern der umliegenden Gemeinden genutzt würden und sich durch höhere Einkommenssteuern auf deren Haushalt auswirkten. Hinzu komme auch noch, dass die „reichen“ Gemeinden geringere oder gar keine Schlüsselzuweisungen des Landes erhielten und auch nicht von der Förderung aus dem Investitionsstock des Landes profitieren könnten.

JOST

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