Politik | 01.05.2020

Leserbrief zu „Stadtratsfraktionen wurden nicht einbezogen!“

Religionsausübung ist ein verbrieftes Recht

Der Stadt Neuwied ist ausdrücklich Lob dafür zu zollen, dass sie allen Religionen, also auch dem zu Deutschland gehörenden Islam, die Möglichkeit bietet, ihren Glauben zu praktizieren. Die Kritik der Neuwieder AfD an dieser Tatsache offenbart daher, dass diese Gruppierung, die leider im Neuwieder Stadtrat vertreten ist, nicht verstehen will, dass zur Religionsfreiheit auch das Ausüben religiöser Riten wie etwa das regelmäßige Läuten der Kirchenglocken und der Muezzin-Ruf gehört. Diese Tatsache ist nicht, wie AfD-Fraktionschef Bringezu behauptet, „überaus unpassend“, sondern entspricht dem in einer Demokratie möglich sein müssenden Standard. Bringezu handelt genau gegen den Geist des Grundgesetzes, wenn er dieses Recht beschneiden will und kritisiert, dass die Stadt Neuwied ausdrücklich eben dieses Recht auch in der Praxis garantiert. Dies kann er auch nicht schönreden, indem er ausdrücklich in seiner Presserklärung das grundgesetzlich verbriefte Recht als auch in Neuwied auslebbar bezeichnet.

Manfred Kirsch, Neuwied

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