Politik | 25.07.2022

Kreistag ebnet den Weg zur Privatisierung des Gemeinschaftsklinikums

Richtungsweisende Vorentscheidung fällt für die Sana Kliniken AG

Vallendar / Region. In einer Sondersitzung am vergangenen Mittwoch hat der Kreistag des Landkreises Mayen-Koblenz der finalen Fortsetzung der Verhandlungen mit der Sana Kliniken AG zugestimmt mit dem Ziel, dass Sana eine mehrheitliche Beteiligung an der Gemeinschaftsklinikum Mittelrhein gGmbH (GKM) erwerben kann. Der Kreistag beauftragte die Verwaltung, die zum wirksamen Anteilsverkauf und -übertragung erforderlichen Verträge und sonstigen Dokumente zu verhandeln und zur abschließenden Beschlussfassung durch den Kreistag vorzubereiten. Der Beschuss erfolgte mit 31 Ja-Stimmen bei 9 Gegenstimmen.

Der Beschluss war absehbar. Schon vor fast genau einem Jahr hatte der Kreistag im Interesse der Zukunftssicherung sowie Weiterentwicklung der Gesellschaft und hierbei insbesondere der Umsetzung der Einstandortlösung sowie der Bauentwicklungsplanung in Mayen das Erfordernis gesehen, einen strategischen Partner als Mehrheitsgesellschafter und Finanzierungspartner einzubinden. Es begannen die Verhandlungen mit der Sana Kliniken AG, die seinerzeit schon die Geschäftsführung des GKM übernommen hatte, mit den daraus resultierenden tiefen Einblicken. Die Verhandlungsergebnisse sind in Form einer Eckpunkte-Vereinbarung zusammengefasst, die jetzt die Grundlage für die Erarbeitung detaillierter Verträge sein wird. Landrat Dr. Alexander Saftig erklärte dazu: „Eine für uns sehr wichtige Grundvoraussetzung ist, dass die kommunalen Gesellschafter dauerhaft eine starke Stellung im Unternehmen beibehalten und mit rund 40 Prozent beteiligt bleiben.“ Die kommunalen Gesellschafter behalten damit einen Geschäftsanteil, der in der Lage ist, eine qualifizierte Mehrheit zu verhindern, die sogenannte Sperrminorität. Von der qualifizierten Mehrheit spricht man, wenn das Mehrheitserfordernis konkret benannt worden ist. In der Praxis werden häufig 2/3- oder 3/4-Mehrheiten als qualifizierte Mehrheiten gebildet. Der Gesetzgeber sieht die 3/4-Mehrheit für einige Beschlüsse sogar zwingend vor. Beispiele hierfür sind: Satzungs- oder Gesellschaftsvertragsänderungen, die Auflösung der Gesellschaft sowie Kapitalerhöhungen und -herabsetzungen.

Über die Verhandlungen mit der drittgrößten privaten Klinikgruppe in Deutschland wurde bisher wenig bekannt. Sie wurden und werden federführend für den Kreis von Georg Moesta geführt, CDU-Fraktionsvorsitzender im Kreistag und Rechtsanwalt im Koblenzer Standort der Kanzlei Martini, Mogg und Vogt. Sie war es auch, die die erwidernde rechtliche Stellungnahme für die Stadt Koblenz und den Landkreis Mayen-Koblenz erstellt hat zu dem Gutachten des Wissenschaftlichen Diensts des Landtags Rheinland-Pfalz mit dem Titel „Nationale und europarechtliche Vorgaben der Veräußerung von Krankenhäusern in kommunaler Beteiligung“. Der Wissenschaftliche Dienst hatte diese im Auftrag der Landtagsfraktion Freie Wähler erstellte. Kurz gesagt gelangt die Kanzlei Martini, Mogg und Vogt zu der Auffassung, der Wissenschaftliche Dienst des Landtages habe falsche Antworten auf mögliche Verkaufsprobleme der Stadt Koblenz und des Landkreises MYK gegeben, weil die Freien Wähler die falschen Fragen gestellt hätten.

Statements der Fraktionen

Dem öffentlichen Beschluss des Kreistages gingen nur noch die politischen Statements der Fraktionen voraus. Für die CDU erinnerte Jörg Lempertz daran, dass das GKM als „Leuchtturm“ der medizinischen Versorgung schon lange kein kommunales Klinikum mehr sei, die beteiligten kirchlichen Stiftungen hohe Investitionen ablehnen und die beiden kommunalen Gesellschafter deren Anteile nicht bekommen könnten. Die zu beschließenden Maßnahmen seien daher unabdingbar und man könne nur versuchen, bei den weiteren Verhandlungen möglichst viel Einfluss zu behalten.

Die Sana AG musste und hat viele Kröten geschluckt bewertete der SPD-Fraktionsvorsitzende Achim Hütten das jetzt vorliegende Eckpunktepapier, weil sowohl die Stadt Koblenz als auch der Landkreis MYK hart verhandelt hätten. Zudem sei er froh, dass viele Fragen aus dem ihm erst am Abstimmungstag bekannt gewordenen Schreiben des Konzernbetriebsrates bereits geklärt wurden.

Für die FWM-MYK-Fraktion bekräftigte deren Vorsitzender Ralf Schmorleiz, das GKM gehöre aus ihrer Sicht weiterhin in öffentliche Hände und man werde daher bei der stets vorgetragenen ablehnenden Haltung bleiben. Dies selbst dann, wenn mit der Sana AG eine Geschäftsführung gefunden wurde, die das GKM aus schwerem Fahrwasser lenken konnte. Bedauerlich fand es Schmorleiz, dass es nicht möglich wurde, zwischen zwei Alternativen zu wählen.

Ähnlich äußerte sich auch Vorsitzender Hans-Georg Schönberg von der Fraktion FMW3/Die Linke. CDU, FDP und die Grünen hätten es versäumt nach Alternativen zu suchen und hätten sich dann auch noch weggeduckt, als die Sana AG mit der Kündigung des Managementvertrages zusätzlichen Zeitdruck bei den Verhandlungen aufgebaut hatte. Dem jetzigen Verhandlungsergebnis zufolge würden die beiden kommunalen Gesellschafter zu Statisten.

Vetorechte und die paritätischen Besitzverhältnisse hätten zu der jetzigen Situation des GKM geführt befand Dr. Horst Knopp im Statement der AfD. Bei anstehenden Investitionen von rund 400 Mio. Euro hätte das GKM als Konzern wieder Zukunftschancen. Kommunale und kirchliche Häuser würden nicht per se besser geführt als private. Außerdem werde noch bis voraussichtlich Dezember weiterverhandelt. Vor dem endgültigen Beschluss könnte also jede Fraktion noch mal „in sich gehen“.

In der Tat hätte das GKM mehrfach wegen drohender Insolvenz mit dem Rücken zur Wand gestanden konstatierte für die FDP deren Fraktionsvorsitzender Ekkehard Raab und nannte ebenfalls die Vetorechte sowie die paritätischen Besitzverhältnisse als Konstruktionsfehler des GKM. Andere Lösungen als die jetzt gefundene wären zwar vorstellbar, jedoch aus wirtschaftlichen Gründen nicht umsetzbar. Weil dem Landkreis naturgemäß das Mayener Krankenhaus besonders am Herzen liegt, samt der dafür vorgesehenen Konzepte bat Raab die FWG-MYK-Fraktion abschließend um eine Enthaltung bei der Abstimmung als besseres Signal.

Für die Grünen bezeichnete Martin Schmitt die anstehende Entscheidung zwar als richtungsweisend. Der endgültige Beschluss sei es aber nicht. Für die bereits an der „Oberkante“ arbeitenden Beschäftigten sei alles andere nur eine weiter andauernde Verunsicherung. Jetzt sei die Richtung klar.

WEC

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