Freie Wähler Mayen: Abgabenerhöhung oder Ausgabenbremse
Schieflage vom Mayener Stadthaushalt beschäftigt weiter den Stadtrat
Mayen. Noch immer ist der Haushalt 2025 der Stadt Mayen durch die Aufsichtsbehörde ADD nicht genehmigt. Um die Genehmigung zu erhalten, muss – so eine Forderung der ADD – die durch die Beibehaltung der bisherigen Grundsteuer B entstandene Einnahmenlücke geschlossen werden. Hinzu kommen müssen auch noch deutliche Einsparungen.
Für die Einnahmenerhöhung bietet sich scheinbar als „einfachster“ Weg die Erhöhung der Grundsteuer B von 535 v.H. auf 690 v.H. an. Dieses Vorgehen ist aber für die Freien Wähler Mayen (FWM) äußerst problematisch! Zum einen wurde die Grundsteuer B in Mayen in den letzten Jahren bereits mehrfach angehoben, wohingegen z. B. der Gewerbesteuersatz seit 8 Jahren konstant ist.
Das neue Grundsteuermodell des Bundes hat – so die FWM – bereits vielfach Besitzer von Wohneigentum durch die vorgenommene Neubewertung deutlich stärker belastet. Hinzu kommt in Rheinland-Pfalz, dass die Landesregierung das Bundesmodell unverändert übernommen hat. Die Folge: Privaten Wohngrundstücken wurde dadurch eine weitere Belastung auferlegt, während Geschäfts- bzw. Gewerbegrundstücke durch Änderung der Bewertungsregelungen deutlich weniger zahlen müssen! Konkret: Die Gewerbeflächen haben nun eine Absenkung der grundsätzlichen Gesamtsteuerlast für Gewerbeflächen auf 40 Prozent (vorher 60 Prozent) erhalten. Für die privaten Grundstücksbesitzer hingegen erhöht sich die Steuerlast im Gesamtaufkommen der Grundsteuer B auf 60 Prozent (vorher 40 Prozent)!
Durch diesen Dreh der Steuerlast zeigt sich für Mayen bei Beibehaltung der bisherigen Grundsteuer B (535) eine Einnahmenlücke. Dabei ist auch verblüffend, dass die Nichtwohngrundstücke aktuell beim Messwertaufkommen 2025 im Vergleich zum Messwert 2024 eine deutliche Entlastung um über 50 Prozent erhalten haben und infolgedessen auch eine Einnahmenlücke. Da der städtische Haushalt ein Millionendefizit aufweist, fordert die Aufsichtsbehörde ADD nun, diese Einnahmenlücke zu schließen.
Für die Freien Wähler Mayen kann es keine grundsätzliche Erhöhung der Grundsteuer B mehr geben, da die Wohngrundstücke durch die Änderung der Bewertungsregelung im Vergleich zu 2024 ja schon mehr zu zahlen haben als Geschäftsgrundstücke (Nichtwohngrundstücke).
Diskutierbar sind differenzierende Modelle, wie inzwischen von der Landesregierung erlaubt und in einer Reihe der Nachbarkommunen praktiziert! So könnte z. B. die Grundsteuer für Wohngrundstücke bei 535 v.H. bleiben, hingegen die Grundsteuer für unbebaute, aber baureife Grundstücke (Grundsteuer C) und Geschäftsgrundstücke (Nichtwohngrundstücke) erhöht werden. Ziel der Grundsteuer C ist es ja gerade, Spekulationen mit Grund und Boden zu verteuern und finanzielle Anreize zu setzen, auf baureifen Grundstücken schneller tatsächlich Wohnraum zu schaffen. Dieses differenzierende Modell hätte auch den starken Vorteil, dass nur 2000 neue Bescheide für 2025 zu erstellen und zu versenden wären. Derzeit findet unser Vorschlag noch keine Mehrheit und es zeichnet sich ab, dass kein Modell der gerechteren Differenzierung vom Stadtrat Ende Juni beschlossen wird. Sollte darüber hinaus der Hebesatz auch die Gewerbesteuer angehoben werden, dann müssten 10.000 Steuerbescheide neu erstellt und versandt werden.
Noch wichtiger als alle diese Maßnahmen zur Einnahmenverbesserung bleiben aber für die Freien Wähler Mayen weiterhin dauerhafte und nachhaltige Sparmaßnahmen im städtischen Haushalt! Aber an echtes Sparen denkt keiner der übrigen Fraktionen im Stadtrat ernsthaft, folglich gehen die „Wünsche-dir-was-Projekte“ weiter. Hier ist es mehr als überfällig, einzelne Ausgaben deutlich kritischer zu hinterfragen.
Pressemitteilung
Freie Wähler Mayen
