Politik | 16.02.2021

Leserbrief von Markus Wahl zu den Argumenten der Befürworter des Nahversorgungszentrums

Spricht überhaupt etwas gegen eine Wohnbebauung?

Planentwurf einer Wohnbebauung auf dem Gelände. Quelle: Markus Wahl

Sinzig. Das ewige „Katz und Maus“-Spiel um das geplante NVZ-Gelände nimmt vor der nächsten Stadtratssitzung am 18.02.2021 nochmal richtig Fahrt auf. Auf einen Bericht vom 12.01.2021 „Plan für Wohnbebauung auf dem Rick-Gelände“ gab es nach Angaben von Markus Wahl, City-Immobilien & Projektentwicklung, Bad Neuenahr, sehr viel positive Resonanz aus den verschiedensten Lagern. Es haben sich sogar einige Kaufinteressenten für die geplanten Einfamilienhäuser gemeldet, um sich auf eine Warteliste setzen zu lassen. Das hat Markus Wahl keine Ruhe gelassen, um sich den vermeintlichen Argumenten der Befürworter des NVZ-Geländes näher zu beschäftigen. Dabei sind ihm folgende Stellungnahmen vereinzelter Vertreter zu Ohren gekommen.

1. Argument: „Es gibt keine Kaufinteressenten / keinen Bedarf für eine Wohnbebauung!“

Das kann Markus Wahl nicht bestätigen. Sein Makleruntnehmen hat einen aktiven Bestand von 73 Kaufinteressenten für Einfamilienhäuser in der Preiskategorie zwischen 350.000 Euro und 550.000 Euro, die in Sinzig gerne ein Haus kaufen möchten. Daneben 68 aktive Kaufinteressenten für Eigentumswohnungen in Sinzig, überwiegend barrierefrei. Darüber hinaus machte Herr Wahl darauf aufmerksam, dass viele Hauseigentümer aus dem Stadtgebiet von Sinzig ihr zu groß gewordenes Haus gerne verkaufen würden, wenn sie eine passende barrierefreie Eigentumswohnung vor Ort finden würden. Somit kommen in diesem Zusammenhang auch wieder Bestandsimmobilien auf den regionalen Markt. Damit profitieren sowohl die Verkäufer als auch die Käufer von Einfamilienhäusern und der großen Nachfrage kann genüge getan werden.

2. Argument: „Die Erschließungskosten für eine Wohnbebauung sind wesentlich teurer als für eine Gewerbebebauung und würde so die Grundstückspreise extrem in die Höhe treiben!“

Mit dieser Aussage hat Wahl ein hiesiges Ingenieur- und Planungsbüro konfrontiert. Dass die Erschließungskosten für eine Wohnbebauung wesentlich teurer sind als für eine Gewerbebebauung, kann man pauschal nicht sagen. Diese sind im Einzelfall zu prüfen, so das Ingenieurbüro. Es ist sogar möglich, dass eine Gewerbebebauungserschließung einen höheren Kostenaufwand verursacht, als eine Wohnbebauungserschließung, wenn z.B. extra ein Kreisverkehr angelegt wird, oder darüber hinaus spezielle Schallschutzmaßnahmen getroffen werden müssen. Und genau das ist hier der Fall.

3. Argument: „Die bestehende Stromleitung macht eine Wohnbebauung auf dem ehemaligen Rick-Gelände unmöglich!“

Diese Aussage ist schlichtweg falsch, so Wahl. Die Westnetz AG hat speziell Vorschriften auferlegt, die auch im Bebauungsplan festgelegt werden. Im Fall des Rick-Geländes gibt es einen Schutzstreifen einer Hochspannungsfreileitung mit einer Breite von 25 Metern, die für eine Wohnbebauung einzuhalten ist. D h. in diesem Schutzstreifen darf keine Wohnbebauung realisiert werden. Das kann man an der bestehenden Bebauung in der Alfred-Schweizer-Straße erkennen. In der Verlängerung dieser bestehenden Bebauung können auch weitere Baukörper erstellt werden. Die überwiegende rechte Grundstücksfläche in Richtung Dreifaltigkeitsweg und Jahnstraße können entsprechend bebaut werden. Die linke Fläche von den Bestandshäusern aus nicht. D. h. ca. 80 % der Fläche ist für eine Ein- bis Mehrfamilienhausbebauung möglich. Wie die restlichen 20 % der Flächen sinnvoll und nachhaltig genutzt werden können, ist natürlich noch zu erarbeiten. Man sollte hierzu erst den gewünschten Bedarf mit den Beteiligten klären und dann die passenden Käufer / Betreiber / Nutzer dazu finden, um ein schlüssiges Konzept mit der geplanten Wohnbebauung in Einklang zu bringen.

4. Argument: „Der Grundstückseigentümer hinterlässt eine Grundstücksbrache, wenn er keine Genehmigung bekommt!“

Das halte ich für ein Gerücht, welches aus wirtschaftlichen Gründen nicht nachvollziehbar ist. Welcher klardenkende Kaufmann würde sein Geld einfach so, ohne Ertrag in einer Grundstücksbrache liegen lassen?

Zu diesem Punkt hat der Projektentwickler Wahl das bereits im Vorhinein abgefragt. Im vergangenen Jahr hat er Kontakt zu Frau Spiess von der Firma Alsdorf aufgenommen und gezielt nach einem Ankauf für das ehemalige Rick-Gelände nachgefragt. Diese lehnte aber zum damaligen Zeitpunkt einen Verkauf ab, da man die Entscheidung des Stadtrates abwarten wolle. Falls einer Genehmigung nicht zugestimmt wird, kann man sich dann gerne in Verkaufsverhandlungen begeben.

5. Argument: „Die Steuereinnahmen sind bei einer gewerblichen Nutzung höher, als bei einer Wohnbebauung!“

Das ist nicht der Fall. Hier ein Auszug aus dem Anschreiben der Kreisverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler an die B.K.S. Ingenieurgesellschaft in Trier vom 27.05.2020 zu dem „Raumordnerischen Prüfergebnis“ unter 5.5.4 Absatz, folgendes zu entnehmen ist: „Gewerbesteuereinnahmen: Die Gewerbesteuereinnahmen die die Vollsortimenter betragen gerade einmal 3 % des Stadthaushaltes. Diese würden bei Umsetzung des NVZ am Dreifaltigkeitsweg durch jahrelange Abschreibungen sogar noch sinken. Wohnbebauung: Unabhängig davon, dass viele junge Familien der Stadt Sinzig den Rücken kehren, weil sie keine Bauflächen finden, wäre eine Ausweisung eines Baugebietes letztendlich für den Stadthaushalt deutlich lukrativer als die marginalen o. g. Gewerbesteuereinnahmen (s. Wunsch des Ortsbeitrates). Es ist ein einmaliges Ereignis, dass sich der Stadtrat über den Beschluss eines Ortsbeirates hinweggesetzt hat. Der Ortsbeitrat der Kernstadt Sinzig hat sich mehrheitlich gegen den Bau eines NVZ auf dem ehemaligen ‚Rick-Gelände‘ ausgesprochen. Ein offener Affront gegen die Wünsche eines Ortsteils der Stadt Sinzig.“

Das o.g. Anschreiben von der Kreisverwaltung mit insgesamt 80 Seiten ist für Jedermann auf der Homepage der Stadt Sinzig nachzulesen unter https://www.sinzig
.de/wp-content/uploads/2020/06/
0-Entscheid-vrP-FMZ-Sinzig.pdf

Fazit von Markus Wahl

Die Argumente gegen die Realisierung eines NVZ seitens verschiedenster Institutionen, angefangen von der Stadtverwaltung Bad Neuenahr über IHK, BUND, untere Naturschutzbehörde, untere Verkehrsbehörde, Stadtverwaltung Remagen, Landesaktionsgemeinschaft Natur- und Umwelt, sowie eine große Anzahl an Bürgereingaben ist schon überwältigend. Gerade aufgrund der verschiedensten ablehnenden Stellungnahmen mit nachhaltiger Begründung verwundert es doch sehr, warum sich der Stadtrat bisher nicht klar gegen die Realisierung des Nahversorgungszentrum auf dem ehemaligen Rick-Gelände aussprechen kann.

Was spricht also dagegen, auf dem ehemaligen Rick-Gelände bezahlbaren Wohnraum für junge Familien zu schaffen? Gerade im Hinblick auf die aus der Politik geforderten Handlungsfelder (Nahversorgungszentrum – bestehendes EDEKA-Gebäude – ehemaliges Krupp-Gelände – jetzige Feuerwehr & Jahnwiese) ein Gesamtkonzept zu schaffen, das der städtebaulichen Entwicklung der Stadt Sinzig positiv entgegenkommt! Die Voraussetzung für die Handlungsfelder könnten derzeit nicht besser sein. Das bestehende EDEKA-Gelände genießt eine konzeptionelle Entwicklung; das ehemalige Krupp-Gelände steht zum Verkauf und kann entsprechend beplant und realisiert werden; das bestehende Feuerwehrgelände passt ideal für eine kleine innerstädtische Wohnbebauung. Und wenn endlich das Isek-Gutachten vorhanden ist, kann dann die Jahnwiese in Angriff genommen werden.

Ideen, Bürgerbeteiligungen und Investoren sind vorhanden. Jetzt ist die Politik gefragt, den ersten positiven wegweisenden Schritt zu tätigen, damit es mit der Gesamtentwicklung „Wohnen – Handel – Dienstleistung – Naherholung – Tourismus & Verkehr“ in Sinzig endlich vorangeht.

Markus Wahl,

City-Immobilien &
Projektentwicklung,

Bad Neuenahr - Ahrweiler

Planentwurf einer Wohnbebauung auf dem Gelände. Quelle: Markus Wahl

Planentwurf einer Wohnbebauung auf dem Gelände. Quelle: Markus Wahl

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