Politik | 10.01.2020

AfD-Stadtratsfraktion Andernach: Hundesteuerbefreiung für Hunde aus Tierheim

Steuerfreiheit für Tierheim-Hunde

Andernach. Hunde aus illegaler Züchtung, aus nicht tiergerechter Haltung beschlagnahmte Vierbeiner oder auch sogenannte Listenhunde, Tiere, die per Gesetz vorverurteilt werden, die pauschal als gefährlich eingestuft werden, bloß weil sie einer „falschen Rasse“ angehören, fristen oftmals ein tristes Leben im Tierheim. Obwohl es meist keinen triftigen Grund gibt, haben es solche Hunde oftmals schwerer als andere, ein neues und artgerechtes Zuhause zu finden. Bei der Überlegung einen Hund in die Familie aufzunehmen, dürfen auch die anfallenden Kosten wie Hundesteuer, Haftpflichtversicherung, Futter und Tierarztkosten nicht unterschätzt werden. So beträgt die Hundesteuer in Andernach für den ersten Hund 72 Euro , für einen „gefährlichen Hund“ 498 Euro und für einen weiteren „gefährlichen Hund“ bereits 750 Euro. Hunde, die aber für „wissenschaftliche Einrichtungen gehalten werden“, sprich Tiere, die zum Beispiel von Firmen für die Entwicklung kosmetischer Produkte offiziell gequält werden dürfen, sind kurioserweise von der Steuer befreit.

„Es kann doch nicht sein, dass Personen, die sich dazu entschlossen haben, einem Tier ein neues und besseres Zuhause zu geben, dafür auch noch über Gebühr mit einer Steuer belastet werden. Hunde bilden insbesondere für alleinstehende ältere Menschen eine wichtige Schnittstelle zu ihren Mitmenschen und beugen damit der Vereinsamung als auch dem Bewegungsmangel bei“, konstatiert Martin Esser, Vorsitzender der AfD-Fraktion im Andernacher Stadtrat.

Um den Anreiz zu vergrößern, solche Hunde erfolgreich an geeignete Interessenten zu vermitteln, fordert die AfD-Fraktion daher eine Befreiung der Hundesteuer für Halter von Hunden, die nachweislich aus einem Tierheim übernommen wurden. Pressemitteilung

AfD-Stadtratsfraktion

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