Politik | 09.07.2021

Stadtverwaltung Andernach

Straßenausbau: Wiederkehrender Beitrag gilt

Andernach. Für den Ausbau städtischer Straßen gilt ab der zweiten Jahreshälfte der so genannte wiederkehrende Beitrag. Dieser ist durch eine Änderung im kommunalen Abgabengesetz verpflichtend für alle Kommunen in Rheinland-Pfalz.

Hierzu wird das Gebiet der Kernstadt und der Stadtteile in verschiedene Bereiche unterteilt. Die Verkehrsanlagen (Straßen, Wege und Plätze) eines Bereiches bilden eine Abrechnungseinheit. Die Anlieger der einzelnen Abrechnungseinheiten tragen dann die dort anfallenden Aufwendungen für Ausbaumaßnahmen in Form des wiederkehrenden Beitrages gemeinsam. Erstmalige Erschießungskosten fallen nicht hierunter. Anlieger von Straßen, die in den vergangenen Jahren Beiträge zu Erschließungs-, Ausbau- oder Sanierungsmaßnahmen zu zahlen hatten, werden entsprechend einer Verschonungsregelung ausgenommen. Über Einzelheiten des genauen Verfahrens informiert die Stadtverwaltung zu Beginn der jeweiligen Arbeiten. Bei generellen Fragen zum Wiederkehrenden Beitrag steht die Bauverwaltung allen Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung: E-Mail bauverwaltung@andernach.de , Tel. (0 26 32) 92 22 01.

Pressemitteilung

Stadtverwaltung Andernach

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