Politik | 19.01.2026

Wählergruppe Etscheidt informiert:

Übergang von einmaligen zu wiederkehrenden Straßenausbaubeiträgen gilt ab Neujahr

Neuwied. Ab diesem Jahr gelten wiederkehrende Straßenausbaubeiträge in Neuwied. Dazu werden in naher Zukunft Abrechnungsbezirke gebildet, in denen Grundstückseigentümer nicht mehr einmalig, sondern über Jahre verteilt für die Kosten der Straßenerneuerungen in ihrem Bezirk aufkommen müssen.

Aufgrund vieler Bürgeranfragen hat sich die im Stadtrat vertretene Wählergruppe Etscheidt (ehemals Ich tu´s) eingehend informiert, um den Unterschied zu den bisher geltenden einmaligen Beiträgen und die Folgen transparent zu machen.

Zum ersten Mal in den Fokus geraten sind die neuen wiederkehrenden Beiträge, als es im Stadtratsbeschluss vom September letzten Jahres um die Erneuerung der Rostocker Straße im Industriegebiet Friedrichshof ging (die Rhein-Zeitung berichtete). Da Abrechnungsbezirke normalerweise pro Stadtteil gebildet werden, würde die neue Abrechnung bedeuten, dass die Heddesdorfer Grundbesitzer in Zukunft alleine für Straßenerneuerungen im großen Industriegebiet aufkommen müssten. Das hat erwartungsgemäß für Wirbel gesorgt.

Bereits in Ihrer Stadtratsrede betonte Jutta Etscheidt die Ungerechtigkeit einer solchen Abrechnungseinheit mit dem Hinweis, dass die Gewerbesteuer dieses Gebiets schließlich der ganzen Stadt zugutekäme. Anhand von Baugesetzbuch, Kommunalabgabengesetz, Gerichtsurteilen und Aussagen der Stadtverwaltung trug ihre Wählergruppe nun Informationen zusammen zu Fragen der Anwohner.

Sinn der wiederkehrenden Beiträge ist, die Kosten statt auf die direkten Anwohner einer Straße nun auf die Schultern von vielen Eigentümern eines Erhebungsbezirks zu verteilen. Anwohner, die in der Vergangenheit bereits Beiträge für einen Straßenausbau bezahlt haben, werden je nach Kostenhöhe für bis zu 20 Jahre freigestellt von den wiederkehrenden Beiträgen. „Dabei ist von der Stadtverwaltung vorgesehen, die entsprechenden Rechnungen in dem Jahr zu stellen, das den Baumaßnahmen folgt. Bei kleineren Maßnahmen können diese auch von verschiedenen Jahren zusammengefasst werden.“ weiss Etscheidt zu berichten.

Wichtig ist, dass wie bisher bei der einmaligen Beitragserhebung die wiederkehrenden Beiträge nicht für die erstmalige Herstellung, sondern für Erneuerungen, Erweiterungen oder Umbau von bereits vorhandenen Straßen erhoben werden. Reine Instandsetzungsarbeiten, wie kleinere Ausbesserungen oder eine neue Teerdecke werden von der Stadtverwaltung selbst getragen. Gleich bleibt auch, dass sich die Aufteilung der Kosten zwischen Stadtverwaltung und Grundstückseigentümern an der geschätzten Benutzerfrequenz durch Anwohner oder Durchgangsverkehr orientiert.

„Werden in Zukunft alle Grundstückseigentümer eines neu zu bildenden Abrechnungsbezirks belastet, so richten sich die Kosten zunächst nach der Größe des Grundstücks, also der Quadratmeterzahl“, berichtet die Etscheidt und ergänzt: „Wichtig ist auch, ob auf dem Grundstück Gewerbe betrieben wird, wobei der Zuschlag 10% bei Teilgewerbe und 20% bei Vollgewerbe beträgt.“ Desweiteren werden Eigentümer von Mehrfamilienhäusern gewichtet nach der Zahl der Wohnungen, egal ob vermietet oder nicht. Dabei ist auch die Geschosshöhe maßgebend. Die Kosten dürfen nicht auf die Mieter umgelegt werden.

Da die Abrechnung per wiederkehrende Beiträge ab diesem Jahr gilt, wird die Stadtverwaltung sich nun mit der Bildung von Abrechnungsbezirken beschäftigen müssen. Die Wählergruppe Etscheidt wird sich dafür einsetzen, dass das große Industrie- und Gewerbegebiet in Heddesdorf als eigener Erhebungsbezirk gewertet wird, gerade auch in Hinblick auf die vorgesehene Erweiterung um 60 Hektar. „Die Straßen dort werden von vielen Neuwiedern sowie Auswärtigen benutzt und vor allem durch schweren LKW-Verkehr belastet. Es ist nicht einzusehen, warum die Heddesdorfer auf den Kosten für Reparaturen sitzen bleiben sollen.“ fordert Etscheidt mit ihrer Wählergruppe.

Bei einer vor Ort-Besichtigung hat sie Absackungen des Untergrunds ähnlich wie in der Rostocker Straße auch in der angrenzenden Rudolf Diesel- und Robert Bosch Straße festgestellt. Der Untergrund und die dort verarbeiteten Pflastersteine waren nicht für den LKW-Verkehr ausgelegt, der sich v.a. durch das Amazon- und DHL-Frachtzentrum etabliert hat. Es würden also auch in Zukunft einige teure Straßenreparaturen auf die Heddesdorfer zukommen, weshalb bei der Berechnung eine Abkoppelung des Industrie- und Gewerbegebiets vom Stadtteil Heddesdorf für die Wählergruppe alternativlos ist.

„Noch einfacher wäre es, wenn die Rheinland-Pfälzer bei der anstehenden Landtagswahl darauf achten, dass in den jeweiligen Parteiprogrammen die komplette Abschaffung der Straßenausbaubeiträge festgehalten und versprochen wird“, gibt Etscheidt als Tipp weiter. Rheinland-Pfalz ist bisher noch das einzige Bundesland, dass Kommunen per Kommunalabgabengesetz zur Einziehung der Straßenausbaubeiträge verpflichtet.

Pressemitteilung

Wählergruppe Etscheidt

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