Politik | 03.02.2020

Stadtratsfraktion der AfD Koblenz

Unbefristete Steuerbefreiung für Hunde aus dem Tierheim Koblenz beantragt

Koblenz. In der kommenden Sitzung des Stadtrats am 6. Februar wird über den Antrag der AfD-Fraktion „Unbefristete Steuerbefreiung für Hunde aus dem Tierheim Koblenz“ abgestimmt. Anliegen der AfD-Stadtratsfraktion ist es, dass Halter von Hunden, die nachweislich aus dem Tierheim Koblenz übernommen wurden, fortan unbefristet von der Hundesteuer befreit werden – und nicht nur in den ersten zwölf Monaten, wie es die Hundesteuersatzung (HStS) der Stadt Koblenz bislang vorsieht.

Den Antrag wird die AfD-Stadtratsfraktion wie folgt begründen: „Hunde, die aus illegaler Züchtung stammen oder von ungeeigneten Besitzern vernachlässigt und ausgesetzt wurden sowie aus nicht tiergerechter Haltung beschlagnahmte Vierbeiner haben es bedeutend schwerer, ein neues und artgerechtes Zuhause zu finden. Um den Anreiz zu vergrößern, solche Hunde erfolgreich an geeignete Interessenten zu vermitteln, beantragt die AfD-Fraktion eine unbefristete Steuerbefreiung für Halter von Hunden, die nachweislich aus dem Tierheim Koblenz übernommen wurden.

Personen, die sich dazu entschlossen haben, einem Tier ein neues und besseres Zuhause zu geben, sollten dafür nicht mit einer Steuer zusätzlich belastet werden. Hunde sind insbesondere für alleinstehende ältere Menschen, die leider allzu oft nur einen kleinen finanziellen Spielraum haben, über viele Jahre hinweg eine wichtige Schnittstelle zu ihren Mitmenschen und damit ein Garant gegen Vereinsamung und Bewegungsmangel. Da neben der Hundesteuer auf die zukünftigen Halter auch Kosten für Futter, Impfungen und Tierarzt zukommen, könnten die gegenwärtig fälligen 108 Euro per annum gerade für diese Personengruppe ein Grund sein, doch von einer Anschaffung eines Hundes aus dem Tierheim abzusehen.“

Rolf Pontius, Vorsitzender der AfD-Stadtratsfraktion, erklärt hierzu: „Sogenannte Listenhunde sind davon natürlich nicht betroffen. Für gefährliche Hunde wird gemäß Satzung grundsätzlich keine Steuerermäßigung gewährt. Die Erfahrungen haben ohnehin gezeigt, dass gerade ältere Menschen kleinere Hunde, deren Unterhaltskosten überschaubar sind, bevorzugen.“

Und weiter: „Die Stadt Mannheim kann uns als Vorbild dienen, der Gemeinderat hat dort jüngst die Hundesteuer für Hunde aus dem Tierheim abgeschafft. Außerdem muss betont werden, dass vergleichbare Anträge bereits von anderen Parteien gestellt und unterstützt worden sind, so zum Beispiel von der CDU im Oktober 2019 in Hamburg. Daher würde ich mich freuen, wenn auch der Koblenzer Stadtrat in seiner ersten Sitzung im Jahr 2020 diesen Antrag beschließt und die üblichen Fraktionsgrenzen bei dieser Entscheidung in den Hintergrund rücken.“

Pressemitteilung der

AfD Koblenz

Leser-Kommentar
04.02.202012:20 Uhr
juergen mueller

Ist auf jeden Fall zu begrüßen, obwohl ich dem Antrag der AfD keine Aussicht auf Erfolg einräume, da Anträge derselben ja generell "demokratisch" abgeschmettert werden und die Stadt auch nicht auf eine Einnahmequelle in Höhe von einigen Hunderttausend Euro verzichten wird, mit denen bisher unbekannte Löcher gestopft werden.
Das Manko dieses Antrages - die Ausnahme, der Ausschluss sogen. "gefährlicher" Hunde, genannt Listenhunde.
Man hat offensichtlich immer noch nicht begriffen, dass es von Grund auf KEINE gefährlichen Hunde gibt, sondern das "Gefährliche" der MENSCH am anderen Ende der Leine ist. Eine Diskreminierung tierischen Lebens, was sich gerade derjenige einfach mal so heraus nimmt, der Gefährlichkeit erst seinen Namen gibt.

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