
Am 29.01.2018
PolitikOrdnungsamt der VG Mendig, Deutsche Bahn, Stadt Mendig befassen sich mit Problem
Verkehrsfluss am Bahnübergang Dammstraße soll besser werden
Neue Markierung soll auch mögliche Gefahrensituationen mit „Eingriff in den Bahnverkehr“ verhindern
Mendig. Immer wieder kommt es am Bahnübergang in der Dammstraße zu brenzligen Situationen. Weil Autos zu nah am Bahnübergang parken, hält sich der Gegenverkehr gegenseitig auf und gelangt oft nicht zügig über den Bahnübergang. Dieser überaus unübersichtliche und gefährliche Bereich mit kreuzendem Bahnverkehr wurde nun gemeinsam mit dem Ordnungsamt der Verbandsgemeinde Mendig, der Deutschen Bahn und der Stadt Mendig thematisiert.
Neue Markierung
Das Ergebnis der Erörterung ist nun bereits seit einiger Zeit vor dem Bahnübergang auf beiden Seiten eingezeichnet. Diese Markierung bedeutet das Verkehrszeichen 295 „Fahrstreifenbegrenzung und Fahrbahnbegrenzung“. Nach StVo stellen diese folgende Ge- und Verbote dar:
1) Wer ein Fahrzeug führt, darf die durchgehende Linie auch nicht teilweise überfahren. 2) Trennt die durchgehende Linie den Fahrbahnteil für den Gegenverkehr ab, ist rechts von ihr zu fahren. 3) Wer ein Fahrzeug führt, darf auf der Fahrbahn nicht parken, wenn zwischen dem abgestellten Fahrzeug und der Fahrstreifenbegrenzungslinie kein Fahrstreifen von mindestens drei Metern mehr verbleibt. 4) Wer ein Fahrzeug führt, darf links von der durchgezogenen Fahrbahnbegrenzungslinie nicht halten, wenn rechts ein Seitenstreifen oder Sonderweg vorhanden ist.
De facto besteht links der Markierung ein Parkverbot, damit rechts gefahren werden kann. Zusätzlich beträgt für parkende Fahrzeuge der Abstand zur weißen Linie drei Meter. So soll das Einfahren in den Wartebereich für den heranfahrenden Verkehr gewährleistet werden.
Gefährliche Situation vermeiden
„Es gab immer wieder Fälle, dass nach einer Bahnschrankenöffnung der Verkehr zum Einen nicht ins Rollen und zum Anderen auch teilweise im Gleisbereich zum Stehen kam. Was einem gefährlichen Eingriff in den Bahnverkehr gleich kommt“, erklärt Ellen Schmidtlehner vom Ordnungsamt der Verbandsgemeinde Mendig. Diese beschriebene Situation soll nun durch die neuen Markierungen behoben werden. Gemeinsam mit der Deutschen Bahn als Streckenbetreiber und der Stadt Mendig als Straßeneigentümerin hat man für den beschriebenen Bereich diese Lösung gefunden: Diese Markierungen bedeuten nun für Verkehrsteilnehmer, dass innerhalb der durchgezogenen Linie (in der Skizze gelb schraffiert) vor der Bahnschranke Parkverbot besteht. Des Weiteren gilt (gelbe Schraffierung) jeweils im Gegenverkehr links der Markierung ebenso ein Parkverbot. Die Beteiligten sind zuversichtlich, dass durch diese Maßnahme eine Gefährdungslage weitestgehend ausgeschlossen werden kann, damit es nicht mehr zu gefährlichen Situationen im Gleisbereich kommt. „Wenn sich alle Verkehrsteilnehmer an diese Regel halten, sollte das auch funktionieren“, ist man sich im Rathaus sicher.
Pressemitteilung
Verbandsgemeinde Mendig