Politik | 19.01.2026

Verwaltungsgericht Koblenz terminiert Verhandlung zur Beteiligung des Stadtrats bei Verkehrsentscheidungen

Die Umdrehung der Adolfstraße hat nach Rechtsauffassung der Fraktionen Bündnis 90/ Die GRÜNEN und SPD Lahnstein weitreichende Auswirkungen auf die Stadtentwicklung in Lahnstein und sei damit im Lahnsteiner Stadtrat zu beraten.Foto: Jochen Sachsenhauser / SPD Lahnstein

Lahnstein. Im Rahmen der verwaltungsgerichtlichen Klage der Stadtratsfraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und SPD gegen die Stadtverwaltung sowie Oberbürgermeister Lennart Siefert hat das Verwaltungsgericht Koblenz den Termin zur mündlichen Verhandlung festgesetzt.

Die mündliche Verhandlung findet am Dienstag, 24. Februar 2026, um 9.45 Uhr im Sitzungssaal A021 des Verwaltungsgerichts Koblenz, Deinhardplatz 1, statt. Mit einer schriftlichen Entscheidung des Gerichts ist zu einem späteren Zeitpunkt zu rechnen.

Die Verhandlung ist öffentlich; interessierte Bürgerinnen und Bürger können als Zuhörerinnen und Zuhörer teilnehmen.

Gegenstand des Verfahrens ist die Frage, in welchem Umfang der Stadtrat bei grundlegenden Verkehrsentscheidungen zu beteiligen ist. Anlass des Rechtsstreits ist unter anderem die Umkehrung der Fahrtrichtung in der Adolfstraße sowie die damit verbundene Neuordnung der Verkehrsführung in der Innenstadt von Oberlahnstein.

Die klagenden Fraktionen sehen ihr organschaftliches Antragsrecht dadurch verletzt, dass Oberbürgermeister Lennart Siefert einen fristgerecht gestellten Antrag zur künftigen Verkehrsführung nicht auf die Tagesordnung des Stadtrats zur Beratung und Beschlussfassung gesetzt hat.

Nach Auffassung der Klägerinnen handelt es sich bei der Maßnahme nicht um eine bloße verkehrsrechtliche Einzelanordnung zur Gefahrenabwehr, sondern um eine dauerhafte Verkehrsentscheidung mit städtebaulicher Bedeutung.

SPD und Grüne berufen sich dabei insbesondere auf § 45 Abs. 1b Nr. 5 der Straßenverkehrsordnung (StVO), wonach verkehrsrechtliche Maßnahmen, die den Emissionsschutz und die städtebauliche Entwicklung betreffen, nur im Einvernehmen mit der Gemeinde zulässig sind. Nach Auffassung der Kläger setze dieses Einvernehmen eine politische Willensbildung durch den Stadtrat voraus; der nicht zugelassene Antrag zur Verkehrsführung hätte daher im Stadtrat beraten und behandelt werden müssen.

Pressemitteilung SPD Lahstein

Die Umdrehung der Adolfstraße hat nach Rechtsauffassung der Fraktionen Bündnis 90/ Die GRÜNEN und SPD Lahnstein weitreichende Auswirkungen auf die Stadtentwicklung in Lahnstein und sei damit im Lahnsteiner Stadtrat zu beraten. Foto: Jochen Sachsenhauser / SPD Lahnstein

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