Anette Moesta (MdL) zur anstehenden Grundsteuerreform in Rheinland-Pfalz:
„Warum schwer, wenn es auch einfacher ginge?“
KREIS MYK. Rheinland-Pfalz hat sich im Rahmen der kommenden Grundsteuerreform entschlossen, das sogenannte Scholz-Modell des Bundes anzuwenden und macht es damit den Eigentümern von Grundstücken in Rheinland-Pfalz unnötig schwer. Rund 2,4 Mio. Grundstücke sind in Rheinland-Pfalz zum Stichtag 1.1.2022 neu zu bewerten, damit ab 2025 die Grundsteuererhebung seitens der Kommunen erfolgen kann.
„Diese Grundsteuerreform verunsichert viele Menschen und überfordert insbesondere Seniorinnen und Senioren,“ so Anette Moesta MdL. Deshalb hatte die Abgeordnete zu einer Informationsveranstaltung eingeladen, mit dem Ziel, die Bürger über die Reform aufzuklären. Rede und Antwort standen im Chat die beiden Finanzexperten der CDU-Landtagsfraktion Christof Reichert und Karina Wächter. Christof Reichert ist der haushaltspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Karina Wächter ist Mitglied im Haushalts- und Finanzausschuss und gleichzeitig Steuerberaterin.
Die CDU-Fraktion hatte jüngst selbst einen Antrag in den Landtag eingebracht, der einen deutlich einfacheren und unbürokratischeren Weg zur Neubemessung der Grundsteuer ermöglicht hätte: Für die Berechnung wäre allein die Grundstücksfläche und der jeweilige Bodenrichtwert entscheidend gewesen. Dieser Vorschlag wurde von der Ampelregierung abgelehnt, obwohl ein solches einfaches Modell z.B. in Baden-Württemberg Anwendung findet.
In dem Chat mit 80 Teilnehmerinnen und Teilnehmern wurden erläutert, warum diese Änderung aufgrund einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes erforderlich ist. Deutlich wurde dabei auch, dass es zu einer Umverteilung kommen wird, das heißt es wird Gewinner und Verlierer geben, während das Grundsteueraufkommen insgesamt unverändert bleibt.
Für die Neubewertung müssen Grundstückseigentümer verschiedene Daten, wie Gebäudeart, Baujahr, Wohnfläche etc. an das Finanzamt übermitteln. Besondere Aufmerksamkeit, so der Appell der Referenten, sollten die Eigentümer auf die Ermittlung der Wohnfläche richten. Verschiedene Flächen, wie reine Kellerflächen werden ggf. nicht mitgezählt, auch Dachgeschosse werden nur teilweise eingerechnet. Hat man einen Fehler gemacht und stellt ihn nach Einreichung beim zuständigen Finanzamt fest, so sollte beim ersten Grundlagenbescheid des Finanzamtes innerhalb der Monatsfrist Einspruch eingelegt werden, um den Fehler zu korrigieren. Viele Fragen der Teilnehmer drehten sich um die Berechnung der Wohnfläche oder die Frage, wann eine Sanierung das Baujahr verändert. Gefragt wurde auch, wer bei Erbengemeinschaften oder Wohneigentümergemeinschaften verpflichtet ist die Erklärung einzureichen.
Eine große Sorge von älteren Teilnehmern war die verpflichtende Nutzung des ELSTER-Programms bei der Steuererklärung. Diese Sorge konnte genommen werden, da es die Möglichkeit einer Ausnahme gibt, wenn es technisch oder persönlich nicht möglich ist. Dieser Antrag kann formlos gestellt werden.
„Ich frage mich schon, warum die Ampelregierung auf das komplizierte ‚Scholz-Modell‘ zurückgreift und es den Eigentümern damit schwer macht. Hier hätte es einfachere Wege gegeben. Nichtsdestotrotz gilt es jetzt mit aller Kraft aufzuklären und den Eigentümern zur Seite zu stehen. Ich erwarte, dass die Finanzverwaltungen die Menschen hierbei unterstützen und ihnen helfen. Wie das allerdings bei rund 2,4 Mio. Grundstücken in Rheinland-Pfalz und ca. 180 Mitarbeitern funktionieren soll, das erschließt sich mir nicht“, so das Fazit von Anette Moesta MdL. Der Vortrag von Christof Reichert und Karina Wächter ist auf der Homepage: www.anette-moesta-mdl.de abrufbar.
Pressemitteilung Anette Moesta, MdL (CDU)