Politik | 26.07.2019, 09:42 Uhr

Landrat Dr. Jürgen Pföhler will Rinder-Exporte in Hochrisikostaaten verbieten lassen

„Wirtschaftliche Interessen rechtfertigen keine Tierquälerei“

Forderung nach Neuregelungen auf Bundes-, EU- und Landesebene

Der Kreis Ahrweiler fordert Neuregelungen auf Bundes-, EU- und Landesebene in Sachen Rindertransporte. Foto: pixabay
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Kreis Ahrweiler. Wegen des Beschlusses des Oberverwaltungsgerichtes Koblenz, nach dem Amtsveterinäre auch bei tierschutzrechtlichen Bedenken Atteste für den Transport von Rindern in Drittstaaten ausstellen müssen, hat sich Landrat Dr. Jürgen Pföhler jetzt an die zuständigen Ministerinnen gewandt. „Als Kreis sind uns nunmehr angesichts dieser Rechtsprechung die Hände gebunden“, so Pföhler.

Er appelliert deshalb an die rheinland-pfälzische Ministerin für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten, Ulrike Höfken, im Rahmen ihrer Zuständigkeiten alle Möglichkeiten auszuschöpfen. Höfken sollte, so Pföhler, eine klare Erlasslage schaffen und die Abfertigung von Exporten lebender Rinder aus Rheinland-Pfalz in bestimmte Länder untersagen. Das betrifft jene Staaten, in denen der tierschutzgerechte Umgang mit den Rindern beim Transport, während der Haltung und beim Schlachten nicht nachprüfbar ist. Andere Bundesländer wie Bayern und Hessen hätten sich hier bereits deutlich positioniert und stärkten den Veterinären den Rücken. „Nur durch den konsequenten Ausschluss aller Exporte lebender Tiere in sogenannte ‚Hochrisikoländer‘ kann dem im Grundgesetz verankerten Staatsziel Tierschutz Rechnung getragen werden“, so Pföhler.

Verordnungsanpassungen sind dringend nötig

Von der Bundesministerin für Landwirtschaft und Ernährung, Julia Klöckner, fordert er, die Garantie der Einhaltung des Tierschutzes und deren belastbare Überprüfbarkeit in den Exportabkommen des Ministeriums zu verankern. Auch Verordnungsanpassungen auf Bundes- und EU-Ebene seien dringend nötig. „Der Schutz unserer Tiere darf nicht an den Außengrenzen der EU enden“.

An den Präsidenten des Deutschen Bauernverbandes, Joachim Rukwied, appelliert Pföhler: „Wirtschaftliche Interessen rechtfertigen keine Tierquälerei.“ Der Verband solle seine Mitglieder deshalb über die Transport- und Schlachtbedingungen in Drittländern aufklären und dafür werben, Zuchtrinder nicht für Exporte in bestimmte Länder zur Verfügung zu stellen.

Eine Rinderzuchtgenossenschaft hatte das sogenannte Vorlaufattest beim Veterinäramt des Kreises für den Transport von tragenden Rindern beantragt. Die Kreisveterinäre weigerten sich, das Attest auszustellen, daraufhin entschied das Verwaltungsgericht Koblenz per Eilantrag. Gegen dessen Beschluss, dass das Attest auszustellen sei, hatte die Kreisverwaltung Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht eingereicht. Das Vorlaufattest bescheinigt, dass die Tiere nicht krank sind und der Rinderstall seuchenfrei ist. Nur mit diesem Attest dürfen Rinder zur Sammelstelle in einem anderen Landkreis gebracht werden, von wo aus die Transporte starten.

Grund für die Haltung der hiesigen Veterinäre war, dass auf dem Transport in gewisse Drittländer oder am Zielort erhebliche Verstöße gegen Tierschutzvorgaben zu befürchten sind. Zu den Risikostaaten zählen demnach unter anderem die Türkei, der Irak, der Iran sowie die Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion. Die Verstöße reichten von Futter- und Wassermangel über große Hitze oder Kälte auf den tagelangen Transporten bis hin zu massiven Tierquälereien bei betäubungslosen Schlachtungen. Die Kreisveterinäre hatten geltend gemacht, dass sie Tiere nicht „sehenden Auges“ in die Tierquälerei schicken könnten.

Das Oberverwaltungsgericht sah das anders: tierschutzrechtliche Bedenken seien bei Vorlaufattesten nicht zu berücksichtigen, sondern allein tierseuchenrechtliche Anforderungen.

Pressemitteilung der

Kreisverwaltung Ahrweiler

Der Kreis Ahrweiler fordert Neuregelungen auf Bundes-, EU- und Landesebene in Sachen Rindertransporte. Foto: pixabay

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