Politik | 05.05.2018, 12:36 Uhr

Beim AWB Ahrweiler nachgefragt

Woher weiß der AWB, wie oft die Restmülltonne rausgestellt wird?

Kreis Ahrweiler. Die Restmüllfahrzeuge des AWB kommen alle vier Wochen, also insgesamt 13 Mal im Jahr zur Leerung an der Haustür vorbei. Jeder Bürger entscheidet selbst, ob er seine Tonne dann hinausstellt oder nicht. Über die sechs Mindestleerungen hinaus müssen nur die tatsächlich in Anspruch genommenen Leerungen bezahlt werden. So können Bürger die Höhe ihrer Abfallgebühr beeinflussen.

Wie aber kann der AWB wissen, wie oft die Tonne zur Leerung vor der Haustür stand? Die Antwort ist ein Zählsystem, dass in der Abfalltechnik als (Behälter-)Identifikations-System bezeichnet wird. Voraussetzung für dieses System ist ein Transponder-Chip an der Mülltonne, den alle Tonnen des AWB besitzen. Im Chip ist eine 16-stellige Identifikationsnummer gespeichert, die in der Software des AWB mit Straße und Hausnummer des Grundstücks verknüpft ist. Bei der Leerung „liest“ eine Antenne an der Hebemechanik für die Tonne des Müllfahrzeugs diese Nummer aus, und ein Computer im Inneren des Fahrzeugs registriert die Tonnenleerung mit Datum und Uhrzeit. Restmüll wird im Gegensatz zum Altpapier nicht zur Abrechnung gewogen.

Durch dieses System ist gewährleistet, dass die Restmülltonne nur dann abgerechnet wird, wenn sie auch tatsächlich geleert wurde. Der Bürger kann auf seinem nächsten Gebührenbescheid im Januar 2019 jeweils mit Datum kontrollieren, ob die Leerungen korrekt erfasst worden sind.

Übrigens: Der Chip enthält keinerlei personenbezogene Daten – nur die Identnummer. Der Bürger sollte allerdings darauf achten, nur die ihm zugeordnete Tonne hinauszustellen. Deshalb befindet sich im oberen Bereich der Tonne rechts ein Etikett. Dort sind die Adresse des Grundstücks, Informationen zu Größe und Art der Tonne sowie die Behälternummer aufgedruckt. Sollten diese Informationen nicht stimmen, bittet der AWB um Meldung.

Weitere Fragen beantwortet der AWB auf seiner Internetseite www.meinawb.de oder im Abfallratgeber 2018. Pressemitteilung

der Kreisverwaltung Ahrweiler

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