Politik | 30.12.2019

Leserbrief zum Strafprozess gegen die Leiterin des Kindergarten Regenbogen

Wurde der Schuldige gefunden?

In was für einer ungerechten Welt leben wir eigentlich? Wenn eine Leiterin des Kindergartens mit drei Monaten auf Bewährung bestraft wird - wobei selbst der Richter in seiner Urteilsbegründung ganz klar nur von einer Teilschuld der Leiterin spricht - aber die zuständigen Mitarbeiter des Bauamtes in der Verbandsgemeinde Bad Breisig durch Unwissenheit und fehlende Sachkompetenz als Zeuge im Gerichtsprozess auffallen? Ist es nicht so, dass nach dem schrecklichen Unglückstag im Mai 2017 kurzfristig bauliche Veränderungen an den Türen des Kindergartens vorgenommen wurden?

Ist es nicht so, dass die Zuständigen und gleichermaßen Verantwortlichen im Bauamt der Verbandsgemeinde Bad Breisig mit der Anbringung eines neuen Türknaufs ein Schuldeingeständnis geleistet haben? Ist es nicht in gleichem Maße ein Unterlassungstatbestand, wenn die Mitarbeiter des Bauamtes nach dem Unglück Maßnahmen in Gang setzen um das eigene Nichthandeln und somit entsprechende Sicherungsmaßnahmen beauftragen? Haben diese nicht eine viel größere Schuld, wenn man über Jahre kein Sicherheitskonzept für das Gebäude vorweisen kann? Zwar hatte die Leiterin des Kindergartens den verantwortlichen Verwaltungsbeamten mündlich die drei unsicheren Türen mitgeteilt, diese dürfen sich jetzt aber schuldfrei sprechen, weil diese es nicht schriftlich beweisbar vorlegen kann? In welcher Welt leben wir eigentlich, wenn die pädagogische Leiterin des Kindergartens verurteilt wird, aber die eigentlich zuständigen Mitarbeiter des Bauamtes in der Verwaltung, welche eigentlich für die Mängel und damit für den Tod des Kindes verantwortlich sind nicht bestraft werden? Nur, weil die Leiterin es versäumt hat, einen eigentlich selbstverständlich zu behebenden Mangel schriftlich anzumelden?

Die sich widersprechenden Aussagen der Verwaltungsmitarbeiter, dass die drei Türen aus Brandschutzgründen einerseits offen sein müssten, aber dann doch wieder wegen der Sicherung vor dem Ausbüchsen der Kinder geschlossen sein müssten, zeigt, wo der oder die Schuldige(n) zu suchen sind! Daher fordere ich alle zuständigen Stellen, von Polizei, über Staatsanwaltschaft auf, auch die Hauptschuldigen dieses Unglücks in der Verwaltung zu suchen. Wenn der Richter in seiner Urteilsverkündung von Chacos und unkoordiniertem Verwaltungshandeln spricht, kann ich dies nur als einen Wink mit dem Zaunpfahl in Richtung Staatsanwaltschaft beurteilen. Die Leiterin des Kindergartens ist nach meiner Auffassung und meiner Erfahrung und meinen Erkenntnissen mit keinem Moment schuldig und hätte freigesprochen werden müssen! Es handelt sich um eine zutiefst ordnungs- und rechtschaffene und immer streng in der Sache aufmerksame Leiterin, die jetzt das Bauernopfer sein soll? Wenn ich es nicht selbst besser wüsste und in einigen weiteren Fällen die teilweise Überforderung der Verwaltung erleben würde, dann würde ich es selbst vermutlich auch als ein richtiges und gutes Urteil empfinden.

Der oder die Schuldige ist noch nicht gefunden! Ein Bauernopfer haben wir schon!

Michael Koch,

Bad Breisig

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