Politik | 29.07.2013

Pressestelle Rhein-Sieg-Kreis

Alle Wahlvorschläge für die Bundestagswahl zugelassen

Rhein-Sieg-Kreis. In seiner Sitzung am 26. Juli hat der Kreiswahlausschuss für die Wahlkreise 97 und 98 unter dem Vorsitz des Kreiswahlleiters Frithjof Kühn über die eingereichten Wahlvorschläge entschieden. Alle für die Bundestagswahl am 22. September eingereichten Kreiswahlvorschläge wurden zugelassen. Landrat Kühn appelliert an die Wählerinnen und Wähler, ihr Wahlrecht auch als solches zu verstehen und vor allen Dingen zu nutzen: „Das Wahlrecht ist ein entscheidender und unverzichtbarer Bestandteil unserer Demokratie. Als Demokrat mache ich von meinem Wahlrecht Gebrauch.“

In dem Wahlkreis Rhein-Sieg-Kreis I mit den Kommunen Eitorf, Hennef, Lohmar, Much, Neunkirchen-Seelscheid, Niederkassel, Ruppichteroth, Siegburg, Troisdorf und Windeck und dem Wahlkreis Rhein-Sieg-Kreis II mit den Städten und Gemeinden Alfter, Bad Honnef, Bornheim, Königswinter, Meckenheim, Rheinbach, Sankt Augustin, Swisttal und Wachtberg stehen jeweils zehn Direktkandidatinnen und -kandidaten zur Wahl.

Wahlkreis 97 - Rhein-Sieg-Kreis I: Winkelmeier-Becker, Elisabeth CDU; Hartmann, Sebastian SPD; Peter, Jürgen FDP; Wendt, Robert Grüne; Dr. Neu, Alexander Soranto Die Linke; Zieroth, Martin Piraten; Dr. Rochol, Hans Hermann Maria NPD; Dr. Fleck, Helmut Volksabstimmung; Frings, Hans-Josef AfD; May, Iryna Freie Wähler.

Wahlkreis 98 - Rhein-Sieg-Kreis II: Dr. Röttgen, Norbert CDU; Bähr-Losse, Bettina SPD; Knott, Thorsten FDP; Dr. Kuhn, Arnd Grüne, Danne, Andreas Die Linke; Weiler, Jakob Jürgen Piraten; Meise, Ariane Christine NPD; Plantiko, Claus Volksabstimmung; Skoda, Vladimir AfD; Häger, Iris Freie Wähler. Wahlberechtigt sind alle Bundesbürgerinnen und Bundesbürger, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und mindestens seit drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland gemeldet sind.

Im Rhein-Sieg-Kreis leben rund 440.700 Wahlberechtigte. Bei der Bundestagswahl gilt das Zwei-Stimmen-Wahlrecht: Mit der Erststimme entscheiden die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger über die Wahl des Direktkandidaten in ihrem Wahlkreis, mit der Zweitstimme über die Unterstützung der von ihnen favorisierten Partei.

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