Land kurbelt Wohnungsbau auch im Rhein-Sieg-Kreis an
Bezahlbaren Wohnraum schaffen
Troisdorf/ Rhein-Sieg-Kreis. In vielen Kommunen an Rhein und Sieg fehlen bezahlbare Wohnungen. Angesichts der steigenden Flüchtlingszahlen wird der Mangel an preisgebundenen Wohnungen nun überall noch offensichtlicher. Die Landesregierung reagiert nun, wie die beiden SPD-Landtagsabgeordneten Achim Tüttenberg und Dirk Schlömer mitteilen: „Die Konditionen für die Wohnungsbauförderung in NRW werden noch einmal verbessert. Wir wollen, dass alle Menschen bei uns zu vernünftigen Mieten wohnen können. Investoren und Kommunen können durch Tilgungsnachlässe zwischen 10 und 25 Prozent nun schneller und günstiger bezahlbaren Wohnraum realisieren. Tilgungsnachlässe von 25 Prozent für öffentlich geförderte Wohnungen gibt es in Kommunen mit einem hohen Mietniveau. Dazu zählen im Rhein-Sieg-Kreis Troisdorf, Siegburg, Hennef, Lohmar, Sankt Augustin, Bornheim, Niederkassel, Neunkirchen-Seelscheid, Königswinter, Bad Honnef, Alfter, Swisttal, Rheinbach, Meckenheim und Wachtberg. In Eitorf, Much, Ruppichteroth und Windeck ist der Wohnungsmarkt weniger angespannt, sodass der Tilgungsnachlass dort zehn Prozent beträgt. Mit dieser Förderung steigt die Renditeerwartung für Investoren, wodurch der Wohnungsbau angekurbelt werden soll.“ Der Bund hat in der vergangenen Woche zugesagt, die Kompensationsmittel annähernd zu verdoppeln. Dadurch erhält das Land NRW zusätzlich rund 90 Millionen Euro, die fast vollständig in die Erhöhung von Tilgungsnachlässen fließen werden. „Die Tilgungsnachlässe für die Förderung von Wohnraum für Flüchtlinge werden ebenfalls angehoben, sodass das Land hier bis zu 35 Prozent der Rückzahlungen übernimmt. Damit ist NRW Spitzenreiter bei den Förderkonditionen und bietet unseren Kommunen im Rhein-Sieg-Kreis so Unterstützung bei der Schaffung von sozialem Wohnraum für Einheimische und Flüchtlinge gleichermaßen“, so die beiden Abgeordneten. Um schnell und preiswert Wohnraum für Flüchtlinge zu schaffen, werden außerdem einige Baustandards, zum Beispiel bei Balkonen und Stellplatzvorgaben abgesenkt. Beim Brandschutz oder der Gefahrenabwehr werden dagegen keine Abstriche gemacht. Pressemitteilung
Achim Tüttenberg
und Dirk Schlömer, MdL
