Landrat Rhein-Sieg-Kreis - Verleihung der deutschen Staatsbürgerschaft
Feierliche Einbürgerung im Kreishaus
59 Personen erhalten die deutsche Staatsbürgerschaft
Rhein-Sieg-Kreis. Im Rahmen einer Feierstunde haben 59 Personen, davon 32 Frauen, 19 Männer sowie acht Kinder und Jugendliche die deutsche Staatsbürgerschaft im Wege der Einbürgerung erhalten. Landrat Sebastian Schuster händigte gemeinsam mit dem Neubürgerbeauftragten des Rhein-Sieg-Kreises, Ludwig Neuber, im Großen Sitzungssaal des Siegburger Kreishauses den Neubürgerinnen und Neubürgern die Einbürgerungsurkunden aus. „Wir sind hier im Saal, in dem der von den Bürgerinnen und Bürgern gewählte Kreistag zusammenkommt. Die Demokratie lebt von der Wahrnehmung der demokratischen Rechte, dazu gehören auch Wahlen. Sie können ihre demokratischen Rechte wahrnehmen: wählen und gewählt werden. Nehmen Sie diese wahr“, sagte Landrat Sebastian Schuster in seiner Begrüßungsansprache. „Ich wünschen Ihnen alles Gute für die Zukunft und eine schöne Zeit hier im Rhein-Sieg-Kreis“, mit diesen Worten gratulierte Landrat Sebastian Schuster den zukünftigen Neubürgerinnen und Neubürgern. Damit diese bei eventuell auftretenden Fragen, Schwierigkeiten oder Problemen die richtige Unterstützung finden, forderte Neubürgerbeauftragter Ludwig Neuber in seiner Ansprache dazu auf: „Haben Sie Mut, mich anzusprechen.“ Ebenso lobte er die Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Kreisverwaltung für deren Arbeit und Begleitung bei der Einbürgerung.
Statistik
Mit 18 Personen stammt der überwiegende Teil der Einbürgerungsbewerberinnen und Einbürgerungsbewerber wieder aus der Türkei. Die übrigen Einbürgerungsbewerberinnen und Einbürgerungsbewerber besaßen bisher die Staatsangehörigkeit nachfolgender Staaten: Afghanistan (1), Belgien (2), Ecuador (1), Griechenland (3), Großbritannien (1), Irak (1), Iran (4), Italien (1), Kasachstan (1), Kolumbien (1), der Republik Korea (1), der Republik Kosovo (4), Marokko (1), Nigeria (1), Polen (1), Rumänien (1), der Russischen Föderation (1), der Slowakischen Republik (2), Spanien (2), Sri Lanka (2), Thailand (3), Tunesien (1), Uganda (2), Ukraine (2), der Vereinigten Staaten von Amerika (1). Die Einbürgerungsbewerber wohnen derzeit in den nachfolgend genannten Gemeinden: sechs in Alfter, drei in Bad Honnef, zwei in Bornheim, zwei in Eitorf, vier in Hennef, vier in Königswinter, einen in Lohmar, zwei in Meckenheim, zwei in Much, vier in Niederkassel, zwei in Rheinbach, drei in Ruppichteroth, 14 in Sankt Augustin, sieben in Siegburg, zwei in Wachtberg und einen in Windeck. Von den 59 Einbürgerungskandidaten wurden 23 bereits in der Bundesrepublik Deutschland geboren.
Bekenntnis auf das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland
Vor der eigentlichen Einbürgerung gaben die neuen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger ein Bekenntnis auf das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland ab; dieses lautet: „Ich erkläre feierlich, dass ich das Grundgesetz und die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland achten und alles unterlassen werde, was ihr schaden könnte.“ Dieses Bekenntnis wurde mit dem Singen der deutschen Nationalhymne bekräftigt. Persönlicher Ansprechpartner für alle Zugewanderten ist der Neubürgerbeauftragte des Rhein-Sieg-Kreises, Ludwig Neuber. Er bietet nach telefonischer Vereinbarung Sprechstunden an. Termine können mit ihm telefonisch unter Tel. (0 22 95) 90 23 18 oder (01 60) 8 23 08 10 oder per E-Mail an ludwig@neuber.de vereinbart werden. Der Kontakt kann auch über das Kommunale Integrationszentrum des Rhein-Sieg-Kreises, - Der Landrat -, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg, Tel. (0 22 41) 13 - 21 07, E-Mail: integration@rhein-sieg-kreis.de hergestellt werden.
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