Wahl zum Jugendhilfeausschuss
Freie Träger können Vorschläge einreichen
Rhein-Sieg-Kreis. Nach der Kommunalwahl im Mai muss sich der Kreistag des Rhein-Sieg-Kreises neu konstituieren. Auch besetzen die Mitglieder der „Volksvertretung des Kreises“ die Fachausschüsse neu.
Eine Besetzung der besonderen Art steht dabei beim Jugendhilfeausschuss an: Neben den Vertretern aus dem Kreistag besteht der Jugendhilfeausschuss aufgrund seiner sondergesetzlichen Stellung aus weiteren Mitgliedern von anerkannten freien Trägern der Jugendhilfe. Für sechs der insgesamt 15 stimmberechtigten Mitglieder des Gremiums haben die im Bereich des Kreisjugendamtes wirkenden und anerkannten freien Träger der Jugendhilfe ein Vorschlagsrecht. Ab sofort können diese Vorschläge eingereicht werden.
„Die Arbeit im Jugendhilfeausschuss ist ein verantwortungsvolles Engagement, das sich lohnt - denn für eine gute Jugendhilfepolitik braucht es die zusätzliche Sachkenntnis von Personen, die selbst in der Jugendhilfe tätig sind. Die freien Träger können in diesem Gremium sowohl ihr Wissen einbringen, als auch Impulse für wesentliche Themen der Jugendhilfe geben, denn dort werden von der Kindergartenbedarfsplanung bis hin zur finanziellen Förderung der Kinder- und Jugendarbeit die Weichen gestellt“, regt Kreisjugenddezernent Thomas Wagner die Abgabe von Wahlvorschlägen an. Die Vorschlagsfrist endet am 1. August. Gewählt werden die Mitglieder dann in der am 21. August stattfindenden Sitzung des Kreistages.
Folgende „Modalitäten“ gilt es zu beachten: Die Vorschläge sind schriftlich an die Adresse „Rhein-Sieg-Kreis, Der Landrat, Kreisjugendamt, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg“ zu richten. Die anerkannten Träger der freien Jugendhilfe, die Vorschläge einreichen wollen, sollten mit ihren Angeboten für Kinder und Jugendliche im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes aktiv sein. Hierzu gehören rechtsrheinisch die Kommunen Much, Neunkirchen-Seelscheid, Ruppichteroth, Eitorf und Windeck; linksrheinisch die Gemeinden Alfter, Swisttal und Wachtberg. Wählbar sind alle Personen, die am Tag der Kommunalwahl (25. Mai) auch zum Kreistag wählbar waren, also an diesem Tag Deutsche bzw. Deutscher im Sinne von Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes waren oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der Europäischen Gemeinschaft besaßen, das 18. Lebensjahr vollendet und seit mindestens drei Monaten ihre Wohnung im Kreisgebiet hatten. Damit das Kreisjugendamt prüfen kann, ob diese Voraussetzungen vorliegen, muss der Wahlvorschlag neben dem Namen das Geburtsdatum der Person, den Wohnort inklusive der Angabe „dort wohnhaft seit“, den Beruf und die Staatsangehörigkeit enthalten.
Für jedes der sechs auf Vorschlag der freien Träger zu wählenden Mitglieder ist – in einer getrennten Empfehlung - auch eine persönliche Vertreterin bzw. ein persönlicher Vertreter vorzuschlagen. Insgesamt soll mindestens die doppelte Anzahl von Mitgliedern und Vertreterinnen bzw. Vertretern vorgeschlagen werden – das wären mindestens 24 Personen. Damit das Verhältnis zwischen weiblichen und männlichen Mitgliedern ausgewogen ist, bittet das Kreisjugendamt darum, Frauen bei den Vorschlägen angemessen zu berücksichtigen.
Fragen rund um das Vorschlagsverfahren für den Jugendhilfeausschuss beantwortet Rita Maleike vom Kreisjugendamt unter Tel. (0 22 41) 13 25 71 oder per Mail an rita.maleike@rhein-sieg-kreis.de.
Pressemitteilung
Pressestelle Rhein-Sieg-Kreis
