Feierliche Einbürgerung von 83 Personen im Siegburger Kreishaus
„Herzlich willkommen den neuen deutschen Staatsbürgern“
Rhein-Sieg-Kreis. „Herzlich willkommen“, hießen Kreisdirektorin Annerose Heinze und Ludwig Neuber, Neubürgerbeauftragter des Rhein-Sieg-Kreises, 83 neue Staatsbürgerinnen und Staatsbürger im Großen Sitzungssaal des Siegburger Kreishauses. Im Rahmen einer Feierstunde erhielten 41 Frauen, 33 Männer sowie neun Kinder und Jugendliche die deutsche Staatsbürgerschaft im Wege der Einbürgerung. Kreisdirektorin Annerose Heinze sagte: „Mit der Einbürgerung erhalten Sie Rechte und Pflichten, diese gilt es wahrzunehmen und zu beachten.“ In ihrer Begrüßungsansprache machte sie auf die Bedeutung des Grundgesetzes und der Unveräußerlichkeit der Menschenrechte als Basis der Demokratie aufmerksam. Der Neubürgerbeauftragte Ludwig Neuber lud dazu ein, diese Werte durch Engagement für die Gesellschaft zu leben und umzusetzen. Gerne sei er Ansprechpartner für die Menschen aus allen Nationen: „Auch nach der Einbürgerung können Sie mich anrufen; ich kann nicht alle Probleme lösen, aber kann weiterhelfen und an die richtigen Stellen vermitteln“, sagte Ludwig Neuber.
Mit 21 Personen stammt der überwiegende Teil der Einbürgerungsbewerber wieder aus der Türkei. Die übrigen Einbürgerungsbewerberinnen und Einbürgerungsbewerber besaßen bisher die Staatsangehörigkeit nachfolgender Staaten: Afghanistan (1), Albanien (2), Angola (1), Aserbaidschan (1), Brasilien (3), Bulgarien (1), Finnland (1), Frankreich (1), Griechenland (4), Großbritannien (1), dem Irak (2), dem Iran (2), Irland (1), Italien (2), Jordanien (1), Kanada (1), Kasachstan (2), Kenia (1), der Republik Kongo (2), der Republik Kosovo (4), Kroatien (3), Litauen (1), Malaysia (1), Marokko (2), Mazedonien (1), der Republik Moldau (1), Niederlande (1), Philippinen (1), Polen (9), Rumänien (2), Thailand (3), Turkmenistan (1) und Usbekistan (1). 1 Einbürgerungsbewerber war bisher staatenlos. Die Einbürgerungsbewerber wohnen derzeit in nachfolgend genannten Gemeinden: Drei in Alfter, drei in Bad Honnef, sechs in Bornheim, zwei in Eitorf, neun in Hennef, zehn in Königswinter, vier in Lohmar, sechs in Meckenheim, einer aus Neunkirchen-Seelscheid, elf in Niederkassel, drei in Rheinbach, neun in Sankt Augustin, zwölf in Siegburg, drei in Swisttal und einer in Wachtberg. 28 der Einbürgerungskandidatinnen und Einbürgerungskandidaten wurden bereits in der Bundesrepublik Deutschland geboren. Vor der eigentlichen Einbürgerung gaben die neuen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger ein Bekenntnis auf das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland ab; dieses lautet: „Ich erkläre feierlich, dass ich das Grundgesetz und die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland achten und alles unterlassen werde, was ihr schaden könnte.“ Dieses Bekenntnis wurde zum Abschluss der Einbürgerungsfeier mit dem Singen der deutschen Nationalhymne bekräftigt.
