Allgemeine Berichte | 19.02.2013

Einbürgerungszahlen im Rhein-Sieg-Kreis steigen kontinuierlich

Mehr Personen erhalten die deutsche Staatsangehörigkeit

Rhein-Sieg-Kreis. „Zum dritten Mal in Folge erhielten mehr Personen die deutsche Staatsangehörigkeit als im Jahr zuvor“, berichtet Dr. Gabriele Neugebauer, Leiterin des Rechts- und Ordnungsamtes des Rhein-Sieg-Kreises. Insgesamt 636 Personen wurden vom 1. Januar bis 31. Dezember 2012 eingebürgert. Das sind gegenüber dem Vorjahr 71 Personen mehr, was eine Steigerung von 12,5 Prozent darstellt. In der Kreisverwaltung des Rhein-Sieg-Kreises werden die Einbürgerungen bereits seit 27 Jahren im Rahmen einer feierlichen Veranstaltung vollzogen. Nach einer Begrüßung durch Landrat Frithjof Kühn und den vom Kreistag gewählten Neubürgerbeauftragten, Ludwig Neuber, erhalten die neuen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger die Einbürgerungsurkunden. Vor der Feierstunde gaben die neuen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger ein Bekenntnis zum Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland ab: „Ich erkläre feierlich, dass ich das Grundgesetz und die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland achten und alles unterlassen werde, was ihr schaden könnte.“ Dieses Bekenntnis wird zum Abschluss der Einbürgerungsfeier mit dem Singen der deutschen Nationalhymne bekräftigt. Auch die Steigerungsraten der vergangenen Jahre lassen sich sehen: Nachdem im Jahr 2009 insgesamt 480 Personen die deutsche Staatsangehörigkeit verliehen worden war, nahmen im Jahr 2010 516 Bürgerinnen und Bürger die Einbürgerungsurkunde in Empfang, was einer Zunahme von 7,5 Prozent entsprach. Zum Jahr 2011 konnten die „Einbürgerungsfallzahlen“ wiederum um 9,5 Prozent auf dann 565 gesteigert werden. Von den 636 neuen deutschen Staatsangehörigen des „Einbürgerungsjahrgangs 2012“ wurden 43 Prozent, 279 Personen, bereits in Deutschland geboren; im Jahre 2011 hatte dieser Wert noch bei 39 Prozent gelegen. Die Zahl der Personen, welche durch die Einbürgerung die Staatsangehörigkeit des Landes erwerben, in dem sie bereits geboren wurden, steigt damit kontinuierlich. An der Gesamtzahl der Einbürgerungen waren Kinder und Jugendliche unter dem 18. Lebensjahr mit 101 Personen und damit zu fast 16 Prozent beteiligt.

Einbürgerungen aus siebzig Staaten

An den Einbürgerungen des Jahres 2012 waren insgesamt siebzig Staaten dieser Welt mit ihren Staatsangehörigen vertreten. Diese verteilen sich wie folgt: Afghanistan (13 Personen), Albanien (1), Algerien (6) , Angola (3), Armenien (2), Aserbaidschan (2), Äthiopien (1), Belarus (3), Belgien (4), Bosnien und Herzegowina (10), Brasilien (3), Bulgarien (10), China (4), Dem. Republik Kongo (3), Dominikanische Republik (3), Ecuador (7), Estland (1), Frankreich (3), Griechenland (39), Großbritannien (1), Indien (5), Indonesien (3), Irak (16), Iran (31), Italien (19), Jordanien (2), Kamerun (1), Kasachstan (12), Kirgisistan (1), Kolumbien (2), Kongo (1), Kroatien (1), Kuba (3), Lettland (1), Libanon (3), Libysch-Arabische Dschamahirija (1), Litauen (2), Madagaskar (1), Malta (1), Marokko (44), Mazedonien ( 5), Mexiko (7), Montenegro (1), Niederlande (6), Nigeria (7), Österreich (2), Pakistan (1), Peru (3), Philippinen (5), Polen (27), Portugal (1), Republik Korea (2), Republik Kosovo (22), Rumänien (9), Russische Föderation (16), Schweiz (1), Serbien (5), Simbabwe (1), Slowenien (2), Somalia (2), Spanien (2), Sri Lanka (5), Südafrika (1), Syrien (17), Thailand (2), Tunesien (2), Türkei (184), Ukraine (18), Ungarn (4), Vietnam (1). Mit 114 Personen waren die meisten der Eingebürgerten in Sankt Augustin wohnhaft, mit deutlichem Abstand folgten die Wohnsitzkommunen Siegburg (73 Personen), Bornheim (62 Personen), Niederkassel (58 Personen), Hennef (43 Personen), Königswinter (43 Personen), Meckenheim (42 Personen), Eitorf (37 Personen), Alfter (36 Personen), Wachtberg (28 Personen), Rheinbach (23 Personen), Bad Honnef (17 Personen), Lohmar (15 Personen), Windeck ( 13 Personen), Swisttal (12 Personen), Neunkirchen-Seelscheid (8 Personen), Ruppichteroth (7 Personen) und Much (5 Personen). Bei Interesse für den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit als Voraussetzung für die Ausstellung eines deutschen Personalausweises und deutschen Reisepasses, gibt es Informationen zu den gesetzlichen Anforderungen und zum genauen Ablauf eines Einbürgerungsverfahrens im Internet auf der Homepage des Rhein-Sieg-Kreises: www.rhein-sieg-kreis.de/cms100/buergerservice/aemter/amt32/artikel/09274/. Eine persönliche Beratung durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Personenstands- und Staatsangehörigkeitswesens ist grundsätzlich montags in der Zeit von 8.30 bis 12 Uhr sowie von 14 bis 16.30 Uhr möglich. Für eine ganz individuelle Beratung sollte zuvor mit der zuständigen Sachbearbeiterin beziehungsweise dem zuständigen Sachbearbeiter fernmündlich ein Termin außerhalb der allgemeinen Sprechzeiten vereinbart werden. Dies ist unter nachfolgenden Telefonnummern möglich: (0 22 41) 13 22 93 für Familiennamen mit den Anfangsbuchstaben A + B; (0 22 41) 13 34 34 für Familiennamen mit den Anfangsbuchstaben C+ D + E + G; (0 22 41) 13 30 29 für Familiennamen mit den Anfangsbuchstaben K + L + M; (0 22 41) 13 26 85 für Familiennamen mit den Buchstaben J + N + O + P + Q +R + Sch + St + Y; (0 22 41) 13 26 63 für Familiennamen mit den Anfangsbuchstaben F + S + U + V; (0 22 41) 13 30 34 für Familiennamen mit den Anfangsbuchstaben H + I + T + W + X + Z.

Pressemitteilung

des Rhein-Sieg-Kreis

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