Das Straßenverkehrsamt des Rhein-Sieg-Kreises informiert
SEPA-Lastschriftmandat ab 30. Januar für Kfz-Zulassung erforderlich
Rhein-Sieg-Kreis. Wer ein Fahrzeug zulassen möchte, braucht dafür eine Einzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer. Bei Zulassungen ab dem 30. Januar muss diese zwingend in Form eines SEPA-Lastschriftmandats vorgelegt werden - darauf weist das Straßenverkehrsamt des Rhein-Sieg-Kreises bereits jetzt hin.
Mit der Einführung des einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums (Single Euro Payments Area) passt auch die Steuerverwaltung ihre Zahlungsverfahren an die neuen Regelungen an - die bekannten Einzugsermächtigungen für die Kfz-Steuer können daher nicht mehr verwendet werden. Der „Nachfolger“ SEPA-Lastschriftmandat löst das bisherige Lastschrifteinzugsverfahren ab. Die neuen, SEPA-tauglichen Vordrucke sind auf der Homepage des Rhein-Sieg-Kreises (www.rhein-sieg-kreis.de) abrufbar, Stichwort: Fahrzeug-Zulassung.
„Bei der Zulassung muss dann das SEPA-Lastschriftmandat mit Unterschrift der Kontoinhaberin oder des Kontoinhabers im Original vorgelegt werden - eine Kopie reicht nicht aus“, erklärt Dieter Siegberg, Leiter des Straßenverkehrsamtes des Rhein-Sieg-Kreises.
Wer sein Fahrzeug bereits vorher zugelassen hat, darf sich entspannt zurücklehnen - die Umstellung vom bisherigen Lastschrifteinzugsverfahren auf SEPA erfolgt automatisch.
Für Rückfragen rund um das Thema „SEPA und Fahrzeugzulassung“ steht das Straßenverkehrsamt den Bürgern gerne zur Verfügung - per E-Mail an strassenverkehrsamt@rhein-sieg-kreis.de oder unter Tel. (0 22 41) 13 39 39 in Siegburg bzw. unter Tel. (0 22 25) 9 40 90 in Meckenheim.
Übrigens: Für die Kfz-Steuer sind in NRW ab 30. Januar nicht mehr die Länder zuständig, sondern der Bund. Die Zollverwaltung übernimmt dann die Festsetzung, Erhebung und Vollstreckung von den Finanzämtern. „Ansprechpartner für die Zulassungsstelle des Rhein-Sieg-Kreises ist dann auch das Hauptzollamt in Münster“, so Dieter Siegberg.
Pressemitteilung des
Rhein-Sieg-Kreises
