BUND Rhein-Sieg-Kreis informiert
Vogelkinder sitzen lassen
Rhein-Sieg-Kreis. Von Mitte März bis etwa Mitte August ist die Fortpflanzungsperiode der meisten Wildvögel. Viele Menschen sehen sich daher veranlasst, vermeintlich hilflose Jungvögel einzusammeln, weil sie denken, dass sie von den Altvögeln verlassen sind. Das ist nur sehr selten wirklich der Fall. Aus hygienischen Gründen oder weil die Eltern sie gelockt haben, verlassen die meisten Jungvögel das Nest, bevor sie richtig fliegen können. Sie sitzen dann hilflos wirkend auf dem Boden, werden aber von den Eltern weiterhin versorgt. Ungünstig sitzende Jungvögel kann man in das nächste Gebüsch verfrachten. Man braucht nicht zu befürchten, dass die Altvögel ihre Kinder nicht mehr annehmen, wenn ein Mensch sie angefasst hat. Diese weit verbreitete Meinung ist bei Säugetieren mitunter relevant, nicht aber bei Vögeln. Ansonsten kann man beobachten, ob ein fütternder Elternvogel sich die nächsten Stunden beim Jungtier zeigt. Nur wenn ein Nest heruntergefallen ist, wenn die Elterntiere getötet wurden sowie verletzte Jungvögel oder unzureichend befiederte Nestlinge außerhalb des Nestes benötigen Hilfe.
Auf Katzen achten
Katzenbesitzer sind jetzt aufgefordert, ihre Miezen besonders gut zu überwachen oder ganz drin zu lassen, damit der Vogelnachwuchs in den Siedlungen überhaupt noch eine Chance zum Überleben hat. Bringt die Katze nun doch einen Jungvogel an, bitte nicht mehr freilassen, denn es ist nicht nachvollziehbar, wo die Katze das Vogelkind gefangen hat. Die Altvögel suchen nur in ihrem eigenen, meist kleinen Revier nach dem Nachwuchs. Zudem sind von Katzen angeschleppte Vögel oft verletzt und benötigen eine medizinische Behandlung.
Nester nicht einfach entfernen
Das Entfernen von Nestern der Gebäudebrüter wie Schwalben, Mauersegler, Sperlingen und anderen Vogelarten ist übrigens durch das Bundesnaturschutzgesetz untersagt. Ist es im Zuge von Renovierungsmaßnahmen nicht möglich, Nester zu erhalten, ist der Hausbesitzer verpflichtet, den Rat der unteren Landschaftsbehörde einholen. In der Regel sind zeitlich vorlaufende Schutzmaßnahmen notwendig. Entfernte Nistplätze an Gebäuden sind anschließend mit Kunstnestern wieder herzurichten. Dazu bietet der Handel viele Möglichkeiten, auch zum Einbau in Fassaden oder unter dem Dach.
Nähere Informationen
Auskunft und Beratung zu den Themen sowie Hilfe bei in Not geratenen Vögeln gibt die Auffangstation der BUND-Wildvogelhilfe Rhein-Sieg, Tel. (0 22 43) 8 47 35 55, www.wildvogelhilfe-rsk.de.
BUND Rhein-Sieg-Kreis
