Politik | 08.03.2013

Zigarettendiebstahl in Sinziger Supermarkt

Angeklagter zu Bewährungsstrafe und Sozialstunden verurteilt

25-Jähriger war bereits wegen Eigentums- und Drogendelikten vorbestraft

Angeklagter zu Bewährungsstrafe und Sozialstunden verurteilt

Ahrweiler/Sinzig. Wegen Diebstahls hat das Ahrweiler Schöffengericht jetzt einen 25-jährigen Andernacher zu einer sechsmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt. Zudem muss er 100 Sozialstunden ableisten.

Gestohlen hatte der Angeklagte am 30. August vergangenen Jahres an der Kasse eines Sinziger Supermarktes lediglich zwei Päckchen Zigaretten. Doch weil er einen Fluchtversuch unternommen hatte, nachdem er vom Ladendetektiv festgehalten worden war, hat sich der 25-Jährige zunächst wegen räuberischen Diebstahls verantworten müssen. Doch im Zuge des Verfahrens stellte sich heraus, dass das Maß der Gewalt, das der Angeklagte angewendet hatte, einen derartigen Vorwurf nicht rechtfertigt. Deshalb verurteilte ihn das Gericht am Ende lediglich wegen Diebstahls geringwertiger Sachen.

Um eine Bewährungsstrafe ist der junge Mann dennoch nicht herumgekommen. Zu häufig war er in der Vergangenheit mit dem Gesetz in Konflikt geraten. Die Folge sind einschlägige Vorstrafen. So hat er unter anderem wegen Diebstahls und massiven Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz bereits zwei Jahre im Jugendgefängnis verbringen müssen. Denn seit dem 15. Lebensjahr hat sich sein Leben fast ausschließlich um Drogen gedreht. Nach dem Hauptschulabschluss hat der heute 25-Jährige eine Ausbildung zum Einzelhandelskaufmann bereits nach drei Monaten abgebrochen. Seitdem lebt er von Hartz IV. Den Tag verbrachte er stets damit, Drogen wie Cannabis und Amphetamine zu beschaffen, weiterzuverkaufen oder selbst zu konsumieren.

Nicht um Drogen, sondern um Zigaretten war es allerdings am 30. August vergangenen Jahres gegangen. An der Kasse des Supermarktes hatte er zwei Päckchen in der Jackentasche verschwinden lassen. Dabei wurde der 25-Jährige allerdings beobachtet, sodass ihn der Ladendetektiv am Verlassen des Ladens hinderte. Daraufhin schubste er den groß gewachsenen Mann von sich, um anschließend Fersengeld zu geben. Doch der Detektiv bekam den flüchtenden Ladendieb zu fassen. Der riss sich erneut los, wurde aber noch vor Verlassen des Gebäudes ein zweites Mal gestellt. Diesmal griff der ehemalige Polizist etwas beherzter zu und führte den Angeklagten ins Büro. Der Ladendetektiv gab an, weder verletzt worden zu sein noch Schmerzen erlitten zu haben. Staatsanwaltschaft und Gericht bescheinigten dem 25-Jährigen eine positive Sozialprognose. Derzeit unterzieht er sich einer Drogentherapie.

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