Zahlreiche Beschwerden bei der Stadtverwaltung Sinzig
Hundehalter werden um Rücksicht gebeten
aus Sinzig
Sinzig. Aufgrund zahlreicher Beschwerden weist die Stadtverwaltung Sinzig die Hundehalter im Stadtgebiet noch einmal darauf hin, die Hinterlassenschaften ihrer Tiere bitte ordnungsgemäß zu entsorgen.
Die nicht ordnungsgemäße Entsorgung von Hundekot stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und wird auch entsprechend geahndet.
Wer Hundekothaufen auf Wegen, Straßen oder Kinderspielplätzen, in Grünanlagen, Wiesen oder auf Feldern liegenlässt, handelt zudem nicht nur rücksichtslos, sondern kann auch erheblichen Schaden anrichten.
So besteht beispielsweise die Gefahr, dass Krankheitserreger von anderen Tieren oder gar von spielenden Kindern aufgenommen werden.
Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass Hunde auf öffentlichen Straßen innerhalb bebauter Ortslagen und in öffentlichen Anlagen nur angeleint geführt werden dürfen. Außerhalb bebauter Ortslagen sind sie umgehend und ohne Aufforderung anzuleinen, wenn sich andere Personen nähern. Hundehalter müssen zudem dafür sorgen, dass ihr Hund nur durch eine geeignete Person ausgeführt wird.
Pressemitteilung der Stadt Sinzig
