Mitgliederversammlung des TV Weißenthurm 1868 e. V.

Neue Satzung

Weißenthurm. Kürzlich fand im Rheinhotel die 151. Mitgliederversammlung des TV Weißenthurm 1868 e. V. mit einer Satzungsänderung statt. Nach der Begrüßung durch den ersten Vorsitzenden wurden einige Mitglieder für ihre langjährige Mitgliedschaft und Verbundenheit zum Verein geehrt. Die Ehrungen gingen in diesem Jahr an Monika Schmorleiz-Hein und Mario Vallerien für 25 Jahre Vereinszugehörigkeit. Für 40 Jahre wurden Nina Schreiber, Matthias Kircher, Hilde Gundert und Ulrich Hinterwälder geehrt. Aus dem Bericht des ersten Vorsitzenden Thomas Przybylla und der einzelnen Abteilungen ging hervor, dass die Angebote des Vereins sehr gut angenommen werden. Hier fühlen sich sowohl Kinder, Jugendliche, Erwachsene und auch Senioren gut aufgehoben.

Nicht wegzudenken sind die Großveranstaltungen, die immer wieder eine neue Herausforderung darstellen, die gemeinschaftlich gemeistert werden. Hier sind insbesondere der an Christi Himmelfahrt stattfindende Familientag und die Nikolausfeier des TVW mit über 200 Kindern zu erwähnen. Der erste Vorsitzende wies darauf hin, dass der Familientag in diesem Jahr erstmals in der Schützenhalle stattfinden soll. Nach Verlesen des Kassenberichtes und des Berichtes der Kassenprüfer wurde dem gesamten Vorstand von den Anwesenden Entlastung erteilt. Der Vorsitzende bedankte sich im Anschluss bei dem gesamten Vorstand, sowie den Abteilungsleitern und engagierten Trainerinnen und Trainern für die hervorragende Zusammenarbeit in den letzten beiden Jahren. Als einen wichtigen Punkt hat der TV Weißenthurm seine Satzung an die neue Datenschutzgrundverordnung angepasst. Die Satzung ist nun um den folgenden Artikel ergänzt worden. Zur Erfüllung der Zwecke und Aufgaben des Vereins werden unter Beachtung der Vorgaben der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) personenbezogene Daten über persönliche und sachliche Verhältnisse der Mitglieder im Verein verarbeitet.

Soweit die in den jeweiligen Vorschriften beschriebenen Voraussetzungen vorliegen, hat jedes Vereinsmitglied insbesondere die folgenden Rechte: Das Recht auf Auskunft nach Artikel 15 DS-GVO, das Recht auf Berichtigung nach Artikel 16 DS-GVO, das Recht auf Löschung nach Artikel 17 DS-GVO, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DS-GVO, das Recht auf Datenübertragbarkeit nach Artikel 20 DS-GVO und das Widerspruchsrecht nach Artikel 21 DS-GVO.

Den Organen des Vereins, allen Mitarbeitern oder sonst für den Verein Tätigen ist es untersagt, personenbezogene Daten unbefugt zu anderen als dem jeweiligen Aufgabenerfüllung gehörenden Zweck zu verarbeiten, bekannt zu geben, Dritten zugänglich zu machen oder sonst zu nutzen. Diese Pflicht besteht auch über das Ausscheiden der oben genannten Personen aus dem Verein hinaus.

150-jähriges

Vereinsjubiläum in diesem Jahr

Als letzten Punkt wies der erste Vorsitzende auf das 150-jährige Vereinsjubiläum in diesem Jahr hin. Neben vielen sportlichen Aktivitäten wird der Höhepunkt der Festkommerz am 22. September sein.