Termine | 02.02.2021

Stadtverwaltung Remagen

Eingeschränkter Zugang

Remagen. Um einen möglichst hohen Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Stadtverwaltung Remagen bei gleichzeitiger Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes zu gewährleisten, wird der Zugang zur Verwaltung für die Öffentlichkeit stark eingeschränkt.

Im Einzelnen bedeutet dies:

Bürgerinnen und Bürger müssen grundsätzlich vor Aufsuchen der Verwaltung telefonische Rücksprache halten, ob ein persönliches Erscheinen (nur nach Terminvergabe) nötig ist, oder ob die Angelegenheit telefonisch erledigt werden kann, Tel. (0 26 42) 20 10.

Angelegenheiten, die nicht dringend sind, sollen möglichst aufgeschoben werden.

Während des Besuchs der Stadtverwaltung Remagen gilt Maskenpflicht für Erwachsene und Kinder ab 6 Jahren. Nur Masken mit der Kennzeichnung FFP2, KN95, N95, oder OP-Masken.

Pressemitteilung der

Stadtverwaltung Remagen

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