Vortrag der VHS Bendorf
Rechtzeitig vorsorgen
Am Mittwoch, 3. April
Bendorf. Immer mehr Menschen errichten eine Vorsorgevollmacht, um zu vermeiden, dass im Alter eine gesetzliche Betreuung angeordnet wird. Notar Frank Schnurr stellt am Mittwoch, 3. April, um 19 Uhr, in der Karl-Fries-Realschule plus (erster Stock), Lohweg 22 die aktuelle Rechtslage zum Betreuungsrecht und zur Patientenverfügung vor und beantwortet die am häufigsten gestellten Fragen zum Umfang des Selbstbestimmungsrechts eines Patienten, zur Bindungswirkung von Patientenverfügungen und zu ihren formellen Anforderungen. In seinem Vortrag erklärt er beispielsweise, ob man eine Vorsorgevollmacht braucht, wie sie errichtet werden kann und wie man erreicht, dass diese überall anerkannt wird. Auch die neue BGH-Rechtsprechung wird ein Thema sein. Es wird eine Teilnehmergebühr erhoben. Nähere Informationen und Anmeldung bei der Volkshochschule Bendorf unter Tel. (0 26 22) 70 31 58, unter www.vhs-bendorf.de oder per Mail an vhs@bendorf.de.
Die rechtzeitige Vorsorge umfasst weit mehr als nur die Vorsorgevollmacht.
Hierzu gehören auch ein die Generalvollmacht, ggf. Sorgerechtsverfügung und ein Notfallordner.
Eine Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung alleine ist zu wenig.
Besonders wichtig ist in diesem Zusammenhang auch die Generalvollmacht.
Bei einer Generalvollmacht sollten jedoch auch spezifische Bereiche berücksichtigt werden, die auch von der (früheren) Tätigkeit abhängig sind.
Zu unterscheiden ist beispielsweise zwischen Rentnern, Arbeitnehmern, Beamten, Selbstständigen, Unternehmern (Kapitalgesellschaft, z.B. GmbH), Apothekern, Ärzten.
Aus diesem Grund ist beispielsweise ein Notfallordner jeweils anders notwendig.
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