Jagdgenossenschaft Selters tagt

Versammlung

Selters. Am Freitag, 21. August, findet um 20 Uhr im Stadthaus Selters (Studio), eine Versammlung der Jagdgenossenschaft Selters statt.

Stimmberechtigt sind alle Grundstückseigentümer des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Selters nach Maßgabe des Grundflächenverzeichnisses. Eigentümer von Grundflächen, auf denen die Jagd ruht, oder nicht ausgeübt werden darf, sind insoweit nicht Mitglieder der Jagdgenossenschaft.

Jedes Mitglied kann sich durch die Ehegattin oder den Ehegatten oder die Lebenspartnerin oder den Lebenspartner, durch eine Verwandte oder einen Verwandten gerader Linie, durch eine ständig von dem Mitglied beschäftigte Person, durch ein derselben Jagdgenossenschaft angehöriges volljähriges Mitglied aufgrund schriftlicher Vollmacht vertreten lassen; mehr als drei Vollmachten darf keine Person in sich vereinigen. Die Genossenschaftsversammlung ist nicht öffentlich. Die Jagdgenossen können bis zu einer Woche vor der Versammlung, Erweiterungen der Tagesordnung einreichen.

Auf der Tagesordnung steht die Feld- und Wegeunterhaltung sowie Verschiedenes.

Für die Jagdgenossinnen und Jagdgenossen gelten die Hygiene- und Schutzvorkehrungen der aktuell gültigen Corona-Bekämpfungsverordnung. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung wird empfohlen. Die notwendigen Abstände sind durch die Anordnung der Tische im Versammlungsraum gegeben.