Wachtberger Gemeinderat möchte Klarheit zur VHS-Vereinbarung
Entscheidung verschoben
Der SPD war die Rechtslage nicht eindeutig genug - Christdemokraten verstehen die Welt nicht mehr
Wachtberg. Die Christdemokraten im Wachtberg Gemeinderat verstanden die Welt nicht mehr. Der ihrer Meinung nach überaus wichtiger Tagesordnungspunkt zum zukünftigen Status der Gemeinde im Volkshochschul-Zweckverband Meckenheim, Rheinbach, Swisttal wurde nämlich bei der jüngsten Sitzung kurzerhand abgesetzt, wie es SPD-Sprecher Hans-Otto Schacknies beantragt hatte. 20 Ratsmitglieder waren dafür, 17 dagegen, einer enthielt sich. Schacknies hatte die Ansicht vertreten, es müsse erst eine rechtssichere Auskunft darüber eingeholt werden, ob die geplante öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Gemeinde und dem Volkshochschul-Zweckverband überhaupt notwendig sei, denn darüber gebe es anscheinend unterschiedliche Auffassungen - auch innerhalb der Kreisverwaltung Siegburg. Hartmut Beckschäfers (CDU) Hinweis, es drohe zum Jahresende, wenn der bestehende Vertrag ausläuft, ein völlig ungeregelter Zustand ohne die gesetzlich vorgeschriebene Versorgung der Bürger mit Weiterbildungsmöglichkeiten, konnte die Mehrheit nicht umstimmen.
Kommunalaufsicht hatte sich geäußert
Dabei hatte noch am Vorabend Bernd Carl von der Kommunalaufsicht bei der Kreisverwaltung in einer E-Mail, die sowohl den Fraktionsvorsitzenden als auch Bürgermeisterin Renate Offergeld (SPD) vorgelegen habe, die Sicht des Bildungsausschusses bestätigt. Der hatte mit deutlicher Mehrheit von elf zu zwei Stimmen in seiner jüngsten Sitzung eine unausweichliche Verpflichtung für die Gemeinde Wachtberg festgestellt und den Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung befürwortet. In der E-Mail schreibt Carl, es treffe zwar zu, dass die Gemeinde Wachtberg selbst nicht verpflichtet sei, ein VHS-Angebot sicherzustellen. Zuständig dafür wäre nach dem Weiterbildungsgesetz der Rhein-Sieg-Kreis. Dieser müsste dann jedoch, weil alle anderen Städte und Gemeinden bereits ein VHS-Angebot besäßen, ausschließlich für die Gemeinde Wachtberg eine Volkshochschule einrichten. Diese wäre aber in Bezug auf die Einwohnerzahl und die Struktur des Unterrichtsstundenangebotes zu klein, sodass der Kreis für die Gemeinde Wachtberg in einen bestehenden Zweckverband eintreten oder mit einem bestehenden Zweckverband eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung treffen müsste. „Die Kosten dieser Lösung, die ausschließlich der Gemeinde Wachtberg zugutekäme, könnten aber nicht über die allgemeine Kreisumlage getragen werden“, so Carl. Die anderen Städte und Gemeinden des Rhein-Sieg-Kreises würden dem berechtigterweise widersprechen, vermutet er. Vielmehr müssten sämtliche anfallenden Kosten über eine Sonderumlage von der Gemeinde Wachtberg getragen werden. „Ich halte diese Lösung im Sinne der Gemeinde Wachtberg für unvorteilhaft, denn sie müsste weiter die Kosten zahlen und ihre Einflussmöglichkeiten wären kaum vorhanden“, so Carl abschließend.
„Die Absetzung von der Tagesordnung ist nur Ausdruck einer Vogel-Strauß-Politik, mit der man eine unausweichliche Verpflichtung ignoriert“, bedauerte Beckschäfer im Anschluss an die Sitzung. Das sei bestenfalls ein Pyrrhussieg. Weil die Bürgermeisterin die Auskünfte der Kommunalaufsicht kenne, sei der Beschluss wissentlich gegen die festgestellte Rechtslage getroffen worden. „Die Aufsicht in Siegburg und Köln wird das kaum hinnehmen“, vermutete Beckschäfer.
