Politik | 17.06.2015

Freiwillige für Förderschulen des Rhein-Sieg-Kreises gesucht

Junge Menschen verbessern ihre berufliche Qualifikation

Siegburg. Das Wort Inklusion ist im Zusammenhang mit Schulen in aller Munde und bedeutet die gemeinsame Beschulung von behinderten und nicht behinderten Kindern. Den Eltern steht es frei, die Schule für ihre Kinder zu wählen, an der sie die beste Förderung erwarten. Oft werden Förderschulen von Schülerinnen, Schülern und deren Eltern als idealer Ort für die individuelle schulische Förderung angesehen. Der Rhein-Sieg-Kreis ist Träger von insgesamt acht Förderschulen, an denen Kinder und Jugendliche mit unterschiedlichen Förderbedarfen auf den Übergang auf allgemeine Schulen und auf das Leben nach der Schule vorbereitet werden.

Große Herausforderung

Die schulische Ausbildung stellt für die jungen Menschen mit sonderpädagogischem Förderbedarf eine große Herausforderung dar. Aber auch die pädagogischen Fachkräfte, die Pflege- und Küchenkräfte, Sekretärinnen und Hausmeister werden in ihren Jobs enorm gefordert. Deshalb stellt der Rhein-Sieg-Kreis als Träger von Förderschulen jährlich 40 Stellen für Freiwillige, zur Unterstützung der hauptberuflich an den Schulen tätigen Fachkräfte, zur Verfügung. Diese Stellen werden im Rahmen des freiwilligen sozialen Jahrs (FSJ) und des Bundesfreiwilligendienstes (BFD) besetzt und jährlich in den Sommerferien nahezu komplett ausgetauscht. Das bedeutet hohen Schulungs- und Organisationsaufwand. Für das im August beginnende Schuljahr sind aktuell viele Stellen noch nicht besetzt. Deshalb werden jetzt dringend junge Menschen gesucht, die die pädagogische und pflegerische Arbeit der Förderschulen des Kreises unterstützen wollen.

Freie Plätze sind besonders noch verfügbar an der Vorgebirgsschule in Alfter und an der Heinrich-Hanselmann-Schule in Sankt Augustin. Einzelne Plätze stehen auch noch an der Richard-Schirrmann-Schule in Hennef-Bröl sowie an der Förderschule in Windeck-Rossel zur Verfügung.

Die Freiwilligen arbeiten an den Förderschulen in vielen Bereichen. Sie helfen während des Unterrichts, bei den Mahlzeiten sowie bei Pflege und Hygiene. Sie unterstützen die Kinder und Jugendlichen aber auch bei Aufgaben und Ämtern, die diesen übertragen werden, und besonders bei Sport und Schwimmen. Sollten sich keine weiteren Freiwilligen für diese Aufgaben finden lassen, könnte der reibungslose Ablauf des Schulalltags vor allem beim Schulstart nach den Sommerferien gefährdet sein. Bleibt die erforderliche Hilfe aus, kann es für die Schulleitungen problematisch werden, die notwendigen pädagogischen und pflegerischen Leistungen in vollem Umfang sicherzustellen.

Eine wichtige Hilfe

„Die Freiwilligen sind mit ihrer besonderen persönlichen und emotionalen Betreuung für Schülerinnen und Schüler unserer Förderschulen eine wichtige Hilfe. Auf der anderen Seite bietet die Arbeit an den Schulen vielseitige Einblicke in aktuelle pädagogische Arbeit und in Unterstützungsangebote für Menschen mit Behinderungen“, erklärt der Schuldezernent des Rhein-Sieg-Kreises, Thomas Wagner. Schulamtsleiter Hans Clasen weist auf einen weiteren Aspekt der Arbeit an den Förderschulen hin: „Freiwillige haben durch ihre Tätigkeit an Schulen die Chance, durch soziales Engagement Impulse für den eigenen persönlichen Werdegang zu erhalten. Nicht selten haben sich Freiwillige für ein Lehramtsstudium oder ein Studium der Sozialpädagogik entschieden.“

Der Freiwilligendienst dauert in der Regel zwölf Monate, er kann aber auch verkürzt oder verlängert werden. Bei Bewerberinnen und Bewerbern für einen Studienplatz gilt der Freiwilligendienst (FSJ und BFD) als Wartezeit. An einigen Universitäten und Hochschulen kann die Freiwilligenzeit den Bewerbern als Praktikum angerechnet werden.

Für die Dauer des Freiwilligendienstes zahlt der Rhein-Sieg-Kreis ein gegenüber dem Vorjahr erhöhtes monatliches Taschengeld sowie eine Verpflegungspauschale in Höhe von insgesamt 335 Euro. Daneben ist die Teilnahme am Mittagessen kostenfrei, zudem gibt es ein Job-Ticket für das gesamte VRS-Gebiet.

Anspruch auf Kindergeld

Darüber hinaus übernimmt der Rhein-Sieg-Kreis alle Kosten der Arbeitslosen-, Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung. Während des Freiwilligendienstes besteht Anspruch auf Kindergeldzahlung nach dem Bundeskindergeldgesetz.

Interessierte, die sich engagieren und neuen Herausforderungen stellen möchten, richten ihre Bewerbung an den Rhein-Sieg-Kreis, Schulverwaltung, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg. Weitere Auskünfte erteilt das Amt für Schulverwaltung und Bildungskoordinierung des Rhein-Sieg-Kreises unter Tel. (0 22 41) 13 30 73, per E-Mail unter nadja.boennen@rhein-sieg-kreis.de oder über www.rhein-sieg-kreis.de.

Pressemitteilung des

Rhein-Sieg-Kreises

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