Bürgermeister Theo Hüffel fragt bei der KFW-Bank nach
Zinsgünstige Kredite für Hochwassergeschädigte
Wachtberg. „Der KFW-Aktionsplan Hochwasser 2013 ist regional nicht begrenzt und kann auch für die Hochwassergeschädigten im Bereich des Mehlemer Baches oder anderer Gewässer in Anspruch genommen werden.“ Diese Auskunft erhielt Wachtbergs Bürgermeister Theo Hüffel in Gesprächen mit der KFW-Bank.
Der Aktionsplan wurde ursprünglich für die Opfer der Hochwasserkatastrophen in Sachsen, Bayern und Niedersachsen gebildet. Bürgermeister Theo Hüffel: „Ich freue mich, dass die KFW dieses Programm nun auf alle Hochwassergebiete ausgeweitet hat“.
Betroffenen Unternehmen, sozialen Organisationen, privaten Selbstnutzern und Vermietern von Wohnraum werden zinsgünstige Kredite bereitgestellt. Anträge können für alle Maßnahmen, die im Zusammenhang mit der Bewältigung von Hochwasserschäden stehen, gestellt werden.
Für private Selbstnutzer und für Vermieter von Wohngebäuden sind alle Kosten förderfähig, die für die Beseitigung des Hochwassers 2013 an Wohngebäuden entstanden sind. Ausgeschlossen ist der Ersatz von Inventar und Möbeln.
Bei Unternehmen werden auch Investitionen (z. B. Wiederherstellung von gewerblich genutzten Immobilien, Anschaffung von neuen Maschinen und Anlagen) und Betriebsmittel (z. B. Ersatz vernichteter Lagerbestände, Kosten für Aufräumarbeiten, Überbrückung von Liquiditätsengpässen) gefördert.
Alle Laufzeitvarianten werden mit einem Signalzinssatz von 1 Prozent p. a. eingeführt.
Bei der Antragstellung wird neben den üblichen programmspezifischen Angaben lediglich der Hinweis „Hochwasser 2013“ benötigt. Zusätzlich ist unter „Vorhabensbeschreibung“ zu bestätigen, dass es sich um eine Beseitigung eines Hochwasserschadens handelt. Anträge können – gemäß dem üblichen Verfahren über die jeweilige Hausbank – ab sofort bis zum 30. Juni 2014 gestellt werden.
Nähere Informationen unter www.kfw.de. Pressemitteilung der
Gemeinde Wachtberg
