Bestattermeister Christian Dung informiert: Rheinland-Pfalz mit neuem Bestattungsgesetz
Mehr Selbstbestimmung beim letzten Abschied
Bad Hönningen. Nach 42 Jahren tritt in Rheinland-Pfalz eine tiefgreifende Änderung im Bestattungswesen in Kraft: Am 27. September 2025 wurde das neue Bestattungsgesetz wirksam. Wie Bestattermeister Christian Dung vom Bestattungshaus Dung informiert, liegt der Fokus der Neuregelung auf mehr Selbstbestimmung und einer erweiterten Berücksichtigung individueller Wünsche.
Das Gesetz schafft zahlreiche traditionelle Einschränkungen ab und erlaubt gleichzeitig moderne Bestattungsformen:
• Friedhofspflicht entfällt: Künftig ist es Angehörigen möglich, die Urne des Verstorbenen zu Hause aufzubewahren oder die Asche im privaten Garten zu verstreuen. Dies ermöglicht eine sehr persönliche und individuelle Gestaltung des Abschieds.
• Sargpflicht entfällt: Verstorbene können nun wahlweise auch im Leichentuch beigesetzt werden.
• Neue Formen: Zu den zugelassenen Bestattungsformen zählen nun auch Flussbestattungen in den vier großen Gewässern des Landes – Rhein, Mosel, Lahn und Saar – sowie die sogenannte Diamantbestattung, bei der Totenasche zu einem Erinnerungsdiamanten gepresst werden kann.
• Sternenkinder: Das Gesetz stärkt zudem die Rechte von Eltern früh verstorbener Kinder (Sternenkinder).
Wichtige Voraussetzung: Schriftliche Vorsorge
Bestatter Dung weist jedoch eindringlich darauf hin, dass die neuen Möglichkeiten nicht automatisch gelten. Der Bestattungswunsch muss zwingend zu Lebzeiten in einer Bestattungsvorsorgevollmacht schriftlich fixiert werden. Zudem muss eine Person benannt werden, die den letzten Willen verlässlich umsetzt – eine Aufgabe, für die der Bestatter gerne eingesetzt werden kann. Ohne diese schriftliche Vorsorge bleiben die neuen, individuellen Optionen ungenutzt.
Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich beim Bestattungshaus Dung umfassend beraten lassen, um die erforderlichen Unterlagen rechtskräftig auszufüllen und ihre Wünsche festzuhalten.
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