Wirtschaft | 13.10.2016

-Anzeige- Bei Pflegebedürftigkeit: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland

Versicherte werden umfassend unterstützt

Region. Wenn ein Mensch nicht mehr für sich allein sorgen kann, verändert das nicht nur sein Leben, sondern auch das seiner Angehörigen. Viele Fragen sind zu klären und Entscheidungen zu treffen. Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland – Die Gesundheitskasse kümmert sich und unterstützt ihre Versicherten und deren Angehörige mit Leistungen der Pflegeversicherung, fachkundiger Beratung und umfassenden Informationen.

Bei Fragen können sich Versicherte an die Beratungsfachkräfte in den AOK-Kundencentern vor Ort wenden. Ist in der neuen Situation noch viel Klärungsbedarf, stehen überdies auch Beraterinnen und Berater der Pflege- und Krankenkassen und Netzwerk-Fachkräfte in den Pflegestützpunkten in Rheinland-Pfalz und dem Saarland den Versicherten zur Seite. Sie helfen ihnen, eine passgenaue Versorgung zu organisieren.

„Wer Hilfe benötigt, sollte zunächst einen formlosen Antrag bei der zuständigen Pflegekasse stellen“, empfiehlt die AOK. Ist der Antrag gestellt, prüft ein Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) bei einem Hausbesuch, ob ein Versicherter pflegebedürftig ist und wie viel Pflege er benötigt.

Es empfiehlt sich, dass Angehörige bei dem Besuch dabei sind und diesen gut vorbereiten. So sollten alle aktuellen Arzt- und Krankenhausberichte sowie verordnete Medikamente bereit liegen. Im Anschluss an den Hausbesuch wird ein Gutachten vom MDK verfasst. Auf dieser Basis entscheidet die Pflegekasse, ob und welchem Pflegegrad der Versicherte zugeordnet wird und wie hoch die Pflegeleistungen ausfallen.

Die soziale Pflegeversicherung unterstützt vor allem die häusliche Pflege

Die soziale Pflegeversicherung unterstützt vor allem die häusliche Pflege. Gefördert werden sowohl die Pflege durch Angehörige oder andere Ehrenamtliche, als auch die Betreuung durch professionelle Pflegekräfte. Möglich ist auch eine Kombination aus beidem. Ebenso zahlt die Pflegekasse unter bestimmten Voraussetzungen Zuschüsse für einen Umbau der Wohnung. Übernehmen Angehörige die Betreuung eines Pflegebedürftigen, können sie sich in einem Pflegekurs Kenntnisse und Fertigkeiten dafür aneignen. Die Kosten hierfür trägt die AOK. Auf Wunsch schulen Sie Pflegefachkräfte der AOK auch zu Hause.

Weitere Informationen zum Thema gibt es im Pflegeportal der AOK unter www.aok.de/pflege. Dort wird über Leistungen der Pflegeversicherung informiert und es gibt zahlreiche Tipps für den Pflegealltag.

Pressemitteilung der AOK

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