Allgemeine Berichte | 22.12.2021, 13:02 Uhr

Neue Kontaktbeschränkungen treten spätestens am 28. Dezember in Kraft - Clubs und Diskotheken müssen ab Freitag schließen

Ab morgen: Neue Corona-Regeln in Rheinland-Pfalz

Mainz,. „Nach aktueller Expertenmeinung und mit Blick auf betroffene Nachbarländer müssen wir uns mit dem Aufkommen der neuen Virusvariante Omikron auf sehr schnell ansteigende Infektionszahlen einstellen. Erste Erkenntnisse zeigen, dass Omikron den Impfschutz unterlaufen kann. Einen wirksamen Schutz gegen schwere Krankheitsverläufe bietet vor allem eine Boosterimpfung. Selbst eine Zweifachimpfung reduziert die Gefahr schwer zu erkranken um 70 Prozent“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer nach den Beratungen der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder mit Bundeskanzler Olaf Scholz. „Wir handeln jetzt, um zu verhindern, dass es durch zu viele Infektionen und Quarantänefälle zu so großen Mitarbeiterausfällen kommt, dass die Arbeitsfähigkeit in Gesundheitswesen und kritischer Infrastruktur wie Polizei, Feuerwehr, Strom-; Wasser- und Lebensmittelversorgung gefährdet ist. Die Impfkampagne wird in Rheinland-Pfalz auch an den Tagen zwischen den Jahren auf Hochtouren weiterlaufen“, so die Ministerpräsidentin weiter. „Die Landesregierung bereitet alles vor, um für den schlimmsten Fall gerüstet zu sein. Darauf können die Menschen in Rheinland-Pfalz vertrauen“, betonten Ministerpräsidentin Malu Dreyer, Gesundheitsminister Clemens Hoch, Wirtschaftsministerin Daniela Schmitt und Innenminister Roger Lewentz.

Die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz werde die Landesregierung in der aktuellen Corona-Bekämpfungsverordnung umsetzen, den weiteren Ausbau der Impfkampagne forcieren und Wirtschaftshilfen bereitstellen. Die Demonstrationen gegen die Corona-Verordnungen werde die Polizei genau beobachten, um Bedrohungen und Einschüchterungsversuche konsequent zu unterbinden.

Deutschland erlebe gerade eine paradoxe Situation: Die Inzidenzen sinken leicht, doch die Bedrohung durch Corona steigt. So die Annahmen aus dem Expertenrat, die jetzt vorliegen. Grund dafür sei die hochansteckende Virusvariante Omikron. Die Virusvariante könne den Impfschutz unterlaufen. Am sichersten sei man vor einer Infektion und vor allem gegen schwere Verläufe durch eine Booster-Impfung. In London könne man aktuell wie im Reallabor sehen, dass diese enorm ansteckende Variante dazu führe, dass Belegschaften durch Krankheit und Quarantäne so ausgedünnt sind, dass die Aufrechterhaltung der kritischen Infrastruktur wie Polizei, Feuerwehr, Gesundheitswesen oder Lebensmittelversorgung gefährdet ist. „Es ist nicht die Frage ob, sondern nur wann und wie stark Omikron auch in Deutschland vorherrschend ist“, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer. Darauf werde man Rheinland-Pfalz jetzt vorbereiten: Noch schneller impfen auch zwischen den Jahren, Kontaktbeschränkungen im privaten Bereich, Pandemiepläne, um Personalausfälle in der kritischen Infrastruktur zu minimieren und mehr Wirtschaftshilfen für die Bereiche, die wirtschaftlich von den Corona-Schutzmaßnahmen betroffen sind. „Wir alle hätten uns ein anderes Weihnachtsfest und einen ausgelassenen Jahreswechsel gewünscht. Die lange Dauer der Pandemie und die neue Virusvariante Omikron stellen eine große Herausforderung und Zumutung für jeden und jede von uns dar. Trotzdem gilt mein dringender Appell an alle, sich gerade auch an den Feiertagen verantwortungsbewusst zu verhalten. Die Feier sollte so klein wie möglich sein und die eingeübten Hygienemaßnahmen und das Abstandhalten sollten eingehalten werden. Bitte lassen Sie sich als zusätzlichen Schutz in jedem Fall testen, wenn Sie Familienmitglieder und ihre Freundinnen und Freunde treffen. Das schützt Sie und Ihre Liebsten“, so die Ministerpräsidentin.

Impfung schützt vor schweren Verläufen – Registrierung für Booster-Impfung bereits nach drei Monaten möglich

Auch wenn Omikron den Impfschutz teilweise unterlaufen könne, so sei die Impfung trotzdem wichtig. „Sie schützt vor schweren Krankheitsverläufen“, unterstrich Ministerpräsidentin Malu Dreyer. Laut Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach schütze eine Zweifachimpfung, wenn sie nicht älter als sechs Monate sei, zu 70 Prozent vor einer Krankenhauseinweisung, sogar zu 80 Prozent vor einer Einweisung auf eine Intensivstation. Wer geboostert sei, habe demnach sogar einen Schutz bis zu 70 Prozent vor einer Infektion. Das große Risiko in Deutschland für einen Kollaps in Krankenhäusern und der kritischen Infrastruktur seien die 10 Millionen Ungeimpfte.

„Wir appellieren an alle Bürger und Bürgerinnen, sich so schnell wie möglich impfen zu lassen. Expertinnen und Experten raten ausdrücklich davon ab, die Impfung hinauszuzögern und die Verfügbarkeit eines an die Omikron-Variante angepassten Impfstoffes abzuwarten. Auch diejenigen, die sich bisher nicht haben impfen lassen, fordern wir dringend auf, sich und andere zu schützen und einen Termin für die Erst- und Zweitimpfung wahrzunehmen. Mit dem Impfstoff Novavax steht jetzt auch ein von der Europäischen Arzneimittelbehörde zugelassenes proteinbasiertes Vakzin zur Verfügung. Darauf haben viele gewartet, die sehr skeptisch bei den mRNA-Impfstoffen sind“, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer und ihre Kabinettsmitglieder.

„Die Impfkampagne im Land läuft auf Hochtouren. In der letzten Woche haben wir 375.000 Impfungen verabreicht; ein neuer Rekord. Auch beim Boostern ist der Turbo eingelegt. Mit Stand heute haben mehr als 1,4 Millionen Menschen eine Auffrischungsimpfung erhalten. Alle, die im Januar eine Impfung wollen, werden sie auch bekommen. Darüber hinaus beschleunigen wir das Registrierungsverfahren erneut: Ab dem 1. Januar kann sich jeder für einen Impftermin registrieren, dessen vollständiger Impfschutz erst drei Monate zurückliegt“, kündigte Gesundheitsminister Clemens Hoch an. „Auch denjenigen, die noch gar nicht geimpft sind, gilt mein dringender Appell, sich und andere zu schützen und einen Termin für die Erst- und Zweitimpfung wahrzunehmen, so der Gesundheitsminister. Sein Dank gelte den niedergelassenen Ärzten und Ärztinnen und allen im Gesundheitswesen Beschäftigten für ihren Beitrag zur Bekämpfung der Pandemie. Die Landesregierung werde weiterhin alle Impfkapazitäten voll ausschöpfen und den einfachen und schnellen Zugang zu Impfungen sicherstellen.

Kontaktbeschränkungen im privaten Bereich

Um die neue Welle mit der Omikron-Variante zu bremsen, müssten die Kontaktbeschränkungen leider auch auf Geimpfte und Genesene abgestuft ausgeweitet werden, denn die Impfdurchbrüche zeigten, dass auch sie das Virus weitertragen können. „Insbesondere Silvesterfeiern mit einer großen Anzahl von Personen sind in der gegenwärtigen Lage einfach zu gefährlich“, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer. Daher sind spätestens ab dem 28. Dezember 2021 private Zusammenkünfte von Geimpften und Genesenen nur noch mit maximal zehn Personen erlaubt.Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres sind hiervon ausgenommen. Sobald eine ungeimpfte Person an einer Zusammenkunft teilnimmt, gelten die Kontaktbeschränkungen für ungeimpfte Personen: Das Treffen ist also auf den eigenen Haushalt und höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes beschränkt“, so die Ministerpräsidentin.

Überregionale Großveranstaltungen ohne Zuschauer

Überregionale Sport-, Kultur- und vergleichbare Großveranstaltungen finden ab sofort ohne Zuschauer statt. Rheinland-Pfalz wird ab Donnerstag mit der neuen Corona-Verordnung Clubs und Discotheken schließen, auch hier sei das Infektionsrisiko in der aktuellen Lage einfach zu groß, so die Ministerpräsidentin.

Überbrückungshilfen

„Das Corona-Virus verursacht enorme wirtschaftlichen Schäden. Wir tun alles, um sie abzufedern“, sagte Wirtschaftsministerin Daniela Schmitt, und wendete sich an die betroffenen Betriebe: „Nutzen Sie die Möglichkeiten der Überbrückungshilfen, wenn Sie aktuell Umsatzeinbrüche erleiden.“ Unternehmerinnen und Unternehmer können die Überbrückungshilfe III Plus für die Zeit von Juli bis Dezember 2021 beantragen, wenn sie in einem Monat einen coronabedingten Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Vergleich zum Vergleichsmonat im Jahr 2019 erlitten haben. Die Überbrückungshilfe III Plus deckt wesentliche betrieblichen Fixkosten eines Unternehmens ab. Der Zuschuss liegt – je nach Umsatzrückgang – zwischen 40 und 100 Prozent dieser Kosten. Besonders schwer getroffene Unternehmen erhalten einen Eigenkapitalzuschuss, der zusätzlich zur Fixkostenhilfe ausgezahlt wird. Gerade die im vergangenen Jahr auf Drängen der Bundesländer eingeführten Sonderregelungen zur Saisonware sei für viele Unternehmen hilfreich. „Das heißt für Gastronomen ganz konkret: Wer nun Lebensmittel eingekauft hat, und sie nicht verkaufen kann, weil Gäste absagen oder Veranstaltungen nicht möglich sind, bekommt den Ausfall erstattet“, sagte Ministerin Schmitt.

Beantragt werden muss die Hilfe über so genannte prüfende Dritte. Das sind insbesondere Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte oder vereidigte Buchprüfer. Bei der Überbrückungshilfe III Plus besteht die Möglichkeit, einen Änderungsantrag für einen bestehenden Antrag einzureichen, wenn sich beispielsweise die prognostizierten Umsatzahlen deutlich verändert haben. Die Antragsfrist für Erst- und Änderungsanträge endet am 31. März 2022. „Wer größere Einbußen als angenommen hat, sollte einen Änderungsantrag einreichen“, sagte Schmitt.

Ab Januar greift die Überbrückungshilfe IV, deren konkrete Ausgestaltung aktuell der Bund entwirft. Wirtschaftsministerin Daniela Schmitt setzte sich in der Sonder-Wirtschaftsministerkonferenz am Dienstag dafür ein, dass der Fördersatz weiterhin bei 100 Prozent der Fixkosten liegen soll. Auch Schausteller, die von Absagen von Advents- und Weihnachtsmärkten betroffen waren, sollen besonders bedacht werden. Man setze sich für einen höheren Eigenkapitalzuschlag ein. Es wird zudem eine Neuauflage der Neustarthilfe geben, die sich vor allem an Soloselbstständige richtet. Auch hier arbeitet der Bund am konkreten Verfahren.

Überlastung kritischer Infrastrukturen vermeiden

Die Wissenschaftler gehen davon aus, dass durch die extrem ansteckende Virusvariante Omikron die Infektionen und damit auch Quarantäne-Fälle so stark ansteigen werden, dass es zu erheblichen Personalausfällen kommen könnte. Daher müssten Betreiber in der kritischen Infrastruktur wie Polizei, Feuerwehr, Gesundheitswesen, ÖPNV oder Lebensmittelversorgung ihre betrieblichen Pandemiepläne überprüfen, um einen Betrieb sicherstellen zu können. Die Länder stellen dies in enger Abstimmung mit dem Bund sicher. Der neu einrichtete Bund-Länder-Krisenstab wird dies unterstützen.

Änderungsverordnung tritt am 23. Dezember in Kraft

Die Änderungsverordnung der 29. Corona-Bekämpfungsverordnung werde heute verkündet und trete morgen in Kraft. Ab dann sei unter anderem der Betrieb von Clubs und Diskotheken untersagt, so die Ministerpräsidentin. Zudem werden für die anstehenden Weihnachtsfeiertage und den bevorstehenden Jahreswechsel die Regelungen entsprechend der Beschlüsse der Ministerpräsidentinnen und -präsidenten der Länder mit der damaligen Bundeskanzlerin angepasst. Spätestens ab dem 28. Dezember 2021 wird der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum nur mit bis zu höchstens zehn Personen gestattet sein. Dies gilt für alle – auch geimpfte - Menschen. Nur Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres werden nicht mitgezählt. Darüber hinaus gilt natürlich weiterhin, dass der gemeinsame Aufenthalt von nicht-immunisierten (ungeimpften) Personen im öffentlichen Raum nur alleine, mit den Angehörigen des eigenen Hausstands sowie höchstens zwei Personen eines weiteren Hausstandes gestattet ist. Weiterhin werden einige Klarstellungen und Anpassungen vorgenommen. Dies betrifft vor allem Soloselbständige sowie Religions- oder Glaubensgemeinschaften. Die bisherigen Regelungen gelten darüber hinaus fort. Die Verordnung wird bis zunächst zum 20. Januar 2022 verlängert. Pressemitteilung Landesregierung Rheinland-Pfalz

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