„Braincaps“ keine geeigneten Helme
Nach dem Start der Motorradsaison hat die Polizei vermehrt Motorradfahrer festgestellt, die sogenannte „Braincaps“ tragen. „Braincaps“ bieten keine ausreichende Schutzwirkung und sind damit nicht geeignet im Sinne des § 21a StVO. Entsprechende Hinweise befinden sich in den Helmen. Die Verwendung im öffentlichen Straßenverkehr ist nicht zulässig und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die gem. Tatbestandskatalog von der Polizei mit 15 Euro Verwarnungsgeld geahndet wird. Außerdem ist die Untersagung der Weiterfahrt obligatorisch. Kopfverletzungen sind die am häufigsten zu schweren Schädigungen oder zum Tode führenden Folgen bei Motorradunfällen. Ein Beispielfoto befindet sich in der Anlage.
