Politik | 30.06.2014

Entscheidung im Titelrechtsstreit „Rock am Ring“

Landgericht Koblenz: Marek Lieberberg ist nicht alleiniger Inhaber der Titelrechte an „Rock am Ring“

Koblenz. Das Recht, Musikfestivals unter der Bezeichnung „Rock am Ring“ durchzuführen, steht der Marek Lieberberg Konzertagentur GmbH & Co KG und ihrem Geschäftsführer Marek Lieberberg nicht alleine, sondern gemeinsam mit der insolventen und unter Eigenverwaltung stehenden Nürburgring GmbH zu. Dies entschied heute die 2. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Koblenz in einem Eilverfahren (2 HK O 32/14). Die Kammer untersagte deshalb Marek Lieberberg und seiner Konzertagentur einstweilen, ein Konzertfestival unter dem Titel „Rock am Ring“ ohne vorherige Zustimmung der Nürburgring GmbH i. E. anzukündigen, zu bewerben oder zu veranstalten. Zwar ist die Wortmarke „Rock am Ring“ seit dem Jahr 1993 für die Marek Lieberberg Konzertagentur GmbH & Co KG beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) eingetragen und damit markenrechtlich geschützt. Die zuständige Kammer ist indes zu der Überzeugung gelangt, bei der Bezeichnung „Rock am Ring“ handele es sich außerdem um einen schutzfähigen Werktitel, d. h. um eine gleich einer Marke schutzfähige Bezeichnung für ein geistiges Produkt, hier: für das Konzept einer Serie von Musikfestivals. Der Werktitel „Rock am Ring“ genieße rechtlichen Schutz schon länger als die eingetragene Marke, nämlich seit 1986, spätestens aber seit 1991, und setze sich damit gegenüber der Marke durch. Inhaber des geschützten Werktitels sei eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, an der sowohl die Nürburgring GmbH i. E. als auch die Marek Lieberberg Konzertagentur GmbH & Co KG beteiligt seien. Die Nürburgring GmbH sei von Anfang an Mitveranstalterin des Festivals gewesen. Im allseitigen Einvernehmen seien die Kooperationspartner stets gemeinsam als Veranstalter des Festivals aufgetreten und in der Öffentlichkeit auch so wahrgenommen worden. Unter diesen Umständen komme es für die Inhaberschaft am Werktitel rechtlich nicht darauf an, dass allein Herr Lieberberg mit seiner Konzertagentur für die musikalisch-künstlerische Ausrichtung des Festivals verantwortlich gewesen sei und sich faktisch darum gekümmert habe.

Die Parteien des Rechtsstreits hatten in zwei 2003 und 2007 geschlossene Kooperationsverträge, die der Durchführung der Festivals zuletzt zugrunde lagen, Klauseln aufgenommen, die sich auf die Frage bezogen, unter welchen Modalitäten künftig „Rock am Ring“ an anderen Veranstaltungsorten als am Nürburgring durchgeführt werden kann. Diesen Klauseln, deren Auslegung zwischen den Parteien streitig ist, hat die Kammer keine entscheidende Bedeutung für ihre Entscheidung zugemessen; eine Verkürzung der Rechte der Nürburgring GmbH sei ihnen jedenfalls nicht zu entnehmen.

Die die Kammer in ihrem Urteil näher ausführt, besteht die Gesellschaft bürgerlichen Rechts, der das Werktitelrecht an „Rock am Ring“ zusteht, ungeachtet der Insolvenz der Nürburgring GmbH bis heute fort; sie sei insbesondere noch nicht einvernehmlich auseinandergesetzt worden.

Keinen Erfolg hatte der Eilantrag der Nürburgring GmbH i. E. lediglich insoweit, als damit auch das Verbot angestrebt worden war, zu behaupten, Rock am Ring sei eine Vision, die Herr Lieberberg vor 30 Jahren gehabt habe. Im Verfahren sei, so die Kammer, stets unstreitig gewesen, dass sowohl die Idee zur Durchführung des Festivals als auch der Name „Rock am Ring“ allein von Herrn Lieberberg stammten. Allein dadurch, dass er dies wahrheitsgemäß öffentlich mitteile, verletze er die Klägerin nicht an ihren Rechten am Werktitel „Rock am Ring“.

Die 2. Kammer für Handelssachen hat mit ihrem Urteil nur eine vorläufige Entscheidung getroffen, bei der sie zur Beurteilung des Sachverhaltes auf eine Auswertung derjenigen Unterlagen angewiesen war, die die Parteien in dem unter besonderer Beschleunigung zu betreibenden Eilverfahren vorgelegt haben. Ob zur gleichen Thematik Klage zur Hauptsache erhoben werden wird, ist dem Landgericht Koblenz nicht bekannt.

Pressemitteilung Landgericht Koblenz

Leser-Kommentar
Bildergalerien
Neueste Artikel-Kommentare
  • Martin Schaefer : Meiner Meinung nach ist nur eine Brücke für alle (Autobrücke) sinnvoll. Sei es um bei Hochwasser den Rhein queren zu können ohne nach Neuwied oder Bonn fahren zu müssen. Auch sehe ich darin die größte...
  • Claus Schulte: Aufgrund der Kosten sollte keine Brücke zwischen Erpel und Remagen gebaut werden. Die Planungs-, Genehmigungs- und Baukosten für eine Brücke und die benötigten Anschlußbauwerke zwische Erpel und Remagen belaufen sich auf viele Mio.
  • Karsten Fehr: Aus Gründen des Umwelt- und Naturschutzes ist eine Autobrücke an dieser Stelle als unrealistisch anzusehen; es handelt sich hier um das FFH-Gebiet "Rheinhänge zwischen Unkel und Neuwied" (DE 5510-302)....
  • K. Schmidt: Als Rheinland-Pfälzer ist man zunächst mal erstaunt, dass die Funktion des Ortsvorstehers in NRW überhaupt nur Bestandteil eines Auswahlprozesses in den Parteien ist. Hier werden Ortsvorsteher, augenscheinlich...
  • Joachim Steig : Ein schönes PM-Statement der Mehrheitsfraktionen im Stadtrat. Für eine wirksame und bürgernahe Arbeit von Ortsvorsteher oder Ortsvorsteherin ist aber weniger das Auswahlverfahren als die Qualifikation des Kandidaten oder der Kandidatin entscheidend.

Ahrtalbahn: Feierliche Eröffnung am 12. Dezember

  • H. Schüller: Danke, dass Sie meine Kommentare lesen. Ihre Antwort belegt allerdings, dass Sie über die Petition und das darin zitierte Gerichtsurteil urteilen, obwohl Sie es nicht einmal gelesen haben. Wer ein fehlerhaftes...
  • Horst Krebs: Am meisten sind die Menschen von der Oberleitung betroffen, die im 30m Bereich der Oberleitung wohnen. Die magnetischen Wechselfelder machen krank, es gibt eine Menge Studien darüber, vor allem in der Schweiz.
  • Boomerang : Das ganze Gezeter hier erinnert schwer an die Helikoptermütter die durch die Wohnung rennen und alles abpolstern un Steckdosen zukleben. Wir haben als Kinder auch Verbote missachtet,aber wir haben beigebracht...
Kreishandwerkerschaft
Rund ums Haus
Rund um´s Haus
Seniorengerechtes Leben
Imageanzeige
Empfohlene Artikel

Kreis Ahrweiler. Am 3. Dezember ab 18.30 Uhr lädt die Wählergruppe Kreis Ahrweiler e.V. (kurz WKA) zu ihrem monatlichen Stammtisch in den Gastraum des Hotels Lindenmühle, Am Mühlenteich 7, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler, ein.

Weiterlesen

Weitere Artikel

Gesänge und Kerzenschein

Taizé-Gebet mit tonART

Bad Bodendorf. Taizé-Gebet in Bad Bodendorf. Die Singgruppe „tonART“ gestaltet am Freitag, den 28. November um 20 Uhr in der Kirche St. Sebastianus in Bad Bodendorf ein Taizé-Gebet zur Einstimmung auf die bevorstehende Adventszeit.

Weiterlesen

„Zeitreise im Lichterglanz“ in der Remagener Innenstadt ein voller Erfolg

Licht, Dampf und Fantasie - „Steampunk“ eben

Remagen. Mit diesem Hochbetrieb hatte offensichtlich niemand gerechnet. Am frühen Freitagabend hatten als Veranstalter die Stadt Remagen gemeinsam mit der Agentur Funkelglanz Events & Booking von Sibylle Nix zu einem ersten Steampunk-Abend unter dem Motto „Zeitreis im Lichterglanz in die Innenstadt eingeladen.

Weiterlesen

Dauerauftrag
Kreishandwerkerschaft
Kreishandwerkerschaft
Kreishandwerkerschaft
Imageanzeige
Baumfällung & Brennholz
Daueranzeige
Mülltonnenreinigung
Generalappell
Laborhilfskraft (w/m/d)
Anzeigenauftrag #PR106350-2025-0492#
Nachruf Stolzenberger, Friedhelm
Titelanzeige KW 46
Mitarbeiter für Verkauf/Büro (m/w/d)
Stellenanzeige Verkaufstalente
Stellenanzeige
Skoda